Hallo,
ich werde bald ein teilweise vermietetes Objekt erstehen und die Mieter demnach übernehmen. Das Erdgeschoss soll dann eigengenutzt werden, die Wohnung im OG ist die vermietete. Da die derzeitigen Mieteinnahmen unterhalb des ortüblichen Mietspiegels sind, möchte ich diese, gemäß den gesetzlichen Bestimmung des § 558 BGB, anpassen.
Dem Wohnobjekt ist eine Doppelgarage angeschlossen. Die Vorbesitzerin hat den Mietern laut Mietvertrag ein hälftiges Nutzungsrecht für die Garage eingeräumt. Ich wollte die ganze Garage aber für mich und meine Familie nutzen, da wir 2 Pkw besitzen und diese dort parken wollen. Kann ich hierbei "Eigenbedarf", wie es das BGB bei vermietetem Wohnraum vorsieht, anmelden? Oder gibt es ein anderes Recht? Falls nein, kann ich dann die Mieteinnahmen im Zuge der Mietpreiserhöhung demnach anpassen, dass ich für die Garage zusätzliche Miete verlange? Stellplätze würde auch zur Verfügung stehen. Jemand einen Rat zu meiner möglichen Vorgehensweise?