Energiepreisbremse

  • Hallo,

    soweit ich es richtig verstanden habe, beruht die Preisbremse für Energien vor Allem auf dem Abschlag für September 2022.

    Da mein Haus seit einigen Jahren unbewohnt war und erst 2023 wieder bezogen werden wird, sind die Abschläge für Strom und Gas 2022 untypisch niedrig. Nach dem Bezug wird der Energieverbrauch dagegen wieder auf ein normales Niveau ansteigen. D.h. die Preisbremse wird sich für mich aufgrund der genannten Umstände nach meinem Verständnis kaum auswirken.

    Gibt es für derartige Situationen evtl. besondere Regelungsmöglichkeiten? Gibt es wohl eine offizielle Stelle, an der ich mich mit meinem Anliegen wenden könnte?

    Vielen Dank für alle Antworten.

  • Sie können sich an Ihren Netzbetreiber wenden und dort die Situation schildern.


    Inwiefern der bereit ist da zu helfen lässt sich natürlich nicht sagen.

  • Hallo DiBe,

    Gibt es für derartige Situationen evtl. besondere Regelungsmöglichkeiten? Gibt es wohl eine offizielle Stelle, an der ich mich mit meinem Anliegen wenden könnte?

    Nerven Sie Ihren Abgeordneten. Die Gesetze, wie sie jetzt da sind, beruhen auf politischen Entscheidungen.


    Gruß Pumphut