Rentenbesteuerung - keine Erklärung abgegeben aber evtl. steuerpflichtig?

  • Hallo,


    ich habe eine Verständnisfrage zu diesem Artikel von Finanztip:


    https://www.finanztip.de/rentenbesteuerung/


    Es geht mir um diese beiden letzten Absätze:

    Zitat

    Bemerkst Du selbst, dass Du irgendwann abgabepflichtig geworden bist, und lieferst Deine Steu­er­er­klä­rung zu spät ab, setzt das Finanzamt aktuell auch rückwirkend Verspätungszuschläge fest.


    Bemerkst Du es nicht und wirst erst vom Finanzamt aufgefordert, muss Du auch dann erst tätig werden. In die Verspätung rutschst Du dann nur hinein, wenn Du den vom Finanzamt gesetzten Termin für die Abgabe überschreitest.

    Heisst das, wenn ich jetzt z.B. eine Erklärung für 2018 abgebe - ohne vom FA aufgefordert worden zu sein - dann blüht mir nicht nur die Verzinsung der Steuerlast sondern auch noch ein Verspätungszuschlag?

    Und wenn ich einfach nichts mache und auf eine Aufforderung warte, dann nicht?

    Das gibts doch nicht - oder doch?


    Hintergrund für meine Frage:

    Mein Vater starb 2018. Meine Mutter bezieht seither Witwenrente und auch einen Teil der Betriebsrente meines Vaters. Eine Steuererklärung hat sie nie abgegeben.


    Das Finanzamt forderte nun eine Erklärung für meinen verstorbenen Vater für die Jahre 2015-2017 an.
    Nicht jedoch für meine Mutter ab 2018.


    Nun weiß ich nicht recht, was klüger ist. Auf eine Aufforderung warten oder freiwillig rückwirkend eine Erklärung zu machen.

    Wenn ich die beiden Absätze richtig interpretiere wäre letzteres aber ein Schuß ins Knie - oder?


    Wäre es eine Option, jetzt erstmals eine Erklärung für 2022 ab zu geben? Dann wird das Finanzamt evtl. rückwirkende Erklärungen anfordern, bei denen aber kein Versäumniszuschlag anfällt?

    Aber eine Verzinsung wird fällig, weil die Frist von 15 Monaten überschritten ist?


    Ich wäre für Tipps dankbar :)


    Alex

  • Hallo.


    Ich würde erstmal das Notwendige machen, das wären dann die geforderten Steuererklärungen 2015 bis 2017.

    Wenn die gemacht sind, kann man ja abschätzen, ob ggf. in 2018 und 2019 auch Steuern anfallen.

    Bis einschließlich 2019 greift aber noch das "Gnaden-Splitting", sprich die Mutter wird steuerlich noch als Ehepaar (2×Grundfreibetrag) betrachtet.

    Ab 2020 könnte die Luft dann wieder dünner werden.

  • Recht vielen Dank für diese Antwort!

    Das mit dem Gnadensplitting ist schon mal ein sehr wertvoller Tipp! Das war neu für mich.

    Ich würde erstmal das Notwendige machen, das wären dann die geforderten Steuererklärungen 2015 bis 2017.

    Ja, die sind schon abgegeben. Sogar fast fristgerecht, obwohl man mir nur 14 Tage Frist einräumte. War nicht ganz einfach sich in 2 Wochen in die (z.T. fehlenden) Unterlagen ein zu arbeiten.


    Der Bescheid für 2015 liegt schon vor, da ergab sich eine Nachzahlung. Verschmerzbar - aber was mich etwas ärgert ist, dass das auch noch verzinst wurde! Immerhin 16% der Nachzahlung sind Zinsen. *grr*


    Ich könnte ja für 2018 und 2019 mal eine Erklärung in Elster erfassen als Entwurf - und mir dann die Steuer ausrechnen lassen? Und dann erst entscheiden, ob ich die Erklärung abgebe oder nicht...

  • Ich hatte Post vom Finanzamt bekommen, und mußte für 2018 und 2019 Steuererklärung nachreichen. Habe ich gemacht, und auch die angefallene Steuer gezahlt. Im vergangenen Jahr muße ich noch Zinsen nachzahlen.

    Gruß


    Altsachse

  • Die geforderten Erklärungen 2015-2017 habe ich abgegeben, Bescheide 16+17 stehen noch aus.

    2018 dürfte kein Problem werden, zum einen gibts da noch das Splitting (er starb Anfang Januar), zum anderen kann ich (bzw. meine Mutter) die Beerdigungskosten absetzen. Da bleibt dann wohl keine Steuerpflicht übrig (Vermutung).


    2019 gibts noch (wie ich hier gelernt habe) das Gnadensplitting. Wird also wohl auch nicht so wild werden.


    Wie gehe ich nun weiter vor?

    Meine Idee: 2018 - 2021 erst mal nichts machen.

    Für 2022 fristgerecht eine Erkärung über "EinfachElster" abgeben - und schauen was passiert.


    Oder es riskieren und nichts mehr einreichen - obwohl sicherlich Steuerpflicht besteht.

    Aber das "nix tun" fühlt sich nicht so wirklich gut an. Eher wie ein Damokles-Schwert.


    Was meint ihr?

    Danke!

  • mußte für 2018 und 2019 Steuererklärung nachreichen.

    die angefallene Steuer gezahlt. Im vergangenen Jahr muße ich noch Zinsen nachzahlen.

    Hallo Altsachse,

    für 2018+2019 musstest du keine Zinsen nachzahlen? Aber für 2021 schon?

    Oder habe ich das falsch verstanden?

    Gabs einen Säumnis-/Verspätungszuschlag?

  • Moin, bin neu hier und finanziell leider nicht so auf dem Laufenden. Hoffe, ich darf hier mich einfach ranhängen. Bin Rentner und bekomme eine Betriebsrente und von der DRV eine Rente.

    Bin 2015 in Rente gegangen. Wurde 2022 im Oktober angeschrieben, dass ich die Einkommensteuer von 2016 - 2021 (2022 habe ich dann gleich mitmachen lassen) machen soll. Habe das auch brav über Ver.di machen lassen. Über den Daumen soll ich nun ca. 350 € Verspätungszuschläge zahlen. OK, nicht Wissen schützt nicht vor Strafe. Aber

    Hätte mich das Finanzamt nicht schon 2016 anschreiben müssen ? Wenn ich angeschrieben worden wäre, hätte ich selbstverständlich reagiert. Habe das Finanzamt dann angerufen und die sagte mir, dass bei Rentnern keine Zuschläge verlangt würden. Darauf hin habe ich gebeten (schriftlich) den Bescheid neu zu erstellen.

    Kann das sein, dass bei Rentnern kein Verspätungszuschlag erhoben wird ? Vom Eindruck her, wollte sie mich abwimmeln. Danke

  • Wie gehe ich nun weiter vor?

    Meine Idee: 2018 - 2021 erst mal nichts machen.

    Für 2022 fristgerecht eine Erkärung über "EinfachElster" abgeben - und schauen was passiert.

    Ist denn die Problematik der Folgerente bekannt? Da ist möglicherweise der Besteuerungsanteil des verstorbenen Vaters auch für die Mutter heranzuziehen.
    Ohne die Informationen von der Rentenversicherung (Link) bzw. den Download der beim FA bereits vorliegenden Daten sowie den Hilfen und Darstellungen der Rechengänge meines Steuerprogramms hätte ich die Steuererklärungen für meine Mutter nicht hinbekommen.

  • Moin, finde leider nichts, wo man den Beitrag editieren kann...

    Update, heute kam der Bescheid und ich muss die Mahn/Verspätungsgebühr nicht zahlen

    Alte Beiträge kann man nicht mehr editieren. Da gibt es ein Zeitfenster von wenigen Minuten.


    Aber ist doch schön, dass da keine Zuschläge anfallen.