Grundsteuer

  • Hallo Gemeinde.


    Meine Frage ist:


    2 Immobilien in meinem Besitz auf einem Grundstück. Muss ich hier einmal für beide Immobilien den Grundsteuerbescheid anfertigen, oder jeweils, also 2x?


    Danke in die Runde

  • Für das Grundstück gibt es sicherlich nur ein Aktenzeichen vom Finanzamt. Dann können beide Häuser in dem einen Antrag angegeben werden. Es können mehrere Gebäude eingetragen werden. In NIedersachsen ist das möglich. Müsste auch in den anderen Bundesländern möglich sein.

  • Müsste auch in dem Informationsschreiben des Finanzamts stehen, das meistens nicht gelesen wurde. Und steht sicher auch auf der Informationsseite der Finanzverwaltung, auf der es jederzeit nochmal nachgelesen werden kann. Genaues kann hier auch niemand sagen, wenn nicht angegeben wird, um welches Bundesland bzw. Steuermodell es überhaupt geht.

  • Mehrere Gebäude können auch in NRW eingetragen werden: Anlage Grundstück unter Punkt 5. Zur Ergänzung würde ich im Hauptvordruck unter Punkt 6 den Vermerkt "Zwei Wohnhäuser auf einem Grundstück" eintragen.

  • Hallo zusammen,


    meine Frage bezüglich Grundsteuererklärung geht dahin:


    Ich habe in Sachsen ein Grundstück mit EFH. Hierzu hatte ich noch ein kleines Grundstück (42 Quadratmeter) nebenan gekauft, um hier einen PKW abzustellen (keine Garage).


    Zu meiner Frage: Muss / kann ich beide Grundstücke in einer Erklärung abgeben, oder sollte ich pro Grundstück je eine Erklärung abgeben?


    Es geht hierbei ggf. auch um das Thema: bebautes / unbebautes Grundstück.


    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag

  • Vielen Dank für Eure Unterstützung.


    Heute habe ich das Finanzamt angerufen und nachgefragt (Bin ja ein treuer Steuerzahler) und mein Thema erklärt.

    Die nette Dame vom FA prüfte meine Steuernummer und bestätigte, dass das 2. Grundstück mit hinterlegt ist.