Gebäudeenergiengesetz + Auswirkungen auf Bestandswohnungen?

  • Guten Morgen.


    Seit 01.01.'23 gilt ein "Gebäudeenergieengesetz2.0".


    Ausgangssituation:

    - WEG-Beschluss Einbau "neue" Gasheizung wurde bereits umgesetzt

    - Dachgeschoss-Wohnung, die länger leer stand, in Mehrparteien-Haus, das ca. 1994 gebaut wurde

    - Es liegt noch keine Energieberatung vor. Dennoch, Fenster-Kombination auf ca. 1,90-2 m Höhe, wo ca. 40 cm hohe Holz zum Raumboden ist, Dicke Holz zur Außenwand (geschätzt) 3 cm, im Innenraum Versatz, sodass Heizkörper unterhalb des Fensterglases angebracht wurde (U-Wert unbekannt)


    Ich nehme jetzt Bezug auf https://www.mein-eigenheim.de/…ierungspflichten-geg.html

    Kann aus dem GEG 2.0 und einer Pflicht zur Sanierung abgeleitet werden, z. B. Fenster zu ersetzen zu müssen? Oder Heizkörper versetzen zu müssen, um Wand isolieren zu müssen?


    Darf in einer Dachgeschosswohnung an der Innenseite des Daches irgendetwas gemacht werden? Dämmung des Daches ist doch schon Bestandteil der Außenanlage und somit Gemeinschaftseigentum, weswegen - wenn etwas gemacht werden soll, dann erst Befragung der WEG notwendig?


    Rollädenkästen zu dämmen, machte jemand Erfahrungen damit? (

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    ) Balkontüren gleichwertig zu dämmen (Zug), bringt das was?


    Mit morgendlichen Grüßen,

    Sebastian