Leitungswasserschaden mit Begleitmusik

  • Hallo zusammen,

    im EFH meines Onkels (> 90 J.), nebenbei Pflegegrad 3) hat es einen Heizungsrohrbruch im OG gegeben, der offenbar über Wochen nicht bemerkt wurde.Erst als auch darunter im EG die Wandfeuchte mit Händen zu greifen war, ging man - in diesem Fall meine Kusine als in der Nähe wohnende Tochter des Onkels - der Sache auf den Grund. Die Schadstelle selbst war dann auch schnell entschärft duch einen Heizungsfachbetrieb; die Leitung ist also wieder dicht. .


    Um es abzukürzen: Ein von der Gebäudeversicherung - die war GsD noch nicht gekündigt - in Gang gesetzter Sanierungsfachbetrieb hat sich die Sache angeschaut, zu ihrem Angebot zu Demontage und Wiederherstellung (ca. 14.000 €) liegt die Deckungszusage der Versicherung vor. Es könnte also losgehen mit der .


    Der Sanierer setzt zwingend voraus, dass der alte Knabe in der Zeit seine Wohnung vorübergehnd verlässt, was ja verständlich ist, so inzwischen auch die Ansicht meiner Kusine nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Sanierer zu Einzelheiten seiner Arbeiten.
    Sie konnte auch rasch einen Kurzzeitpflegeplatz für ihn organisieren - die Pflegekasse macht keine Probleme.


    Der Haken an der Sache: Der Onkel weigert sich, die Wohnung zu verlassen. Er ist der festen Ansicht, es genüge, wenn er seine Hörgeräte rausnimmt und sich das Ganze aus der jeweils entferntesten Zimmerecke anschaut.


    Meine Kusine ist inzwischen fix und fertig, ist aber noch am Ball. Momentan denkt sie über einen - ich sage mal Plan B - nach, demzufolge ein anderer Betrieb, notfalls ein von ihr selbst beauftragter "Knauber" das Allernotwendigste macht, also nach Aufdrehen aller Heizkörperventile bis zum Anschlag - der alte Knabe hat es ohnehin am liebsten bei 27 Grad Celsius - die offenen Wände zuschmiert, tapeziert und den demontierten Heizkörper wieder anhängt.


    Über den Schwachsinn dieses Plans B ist sich auch meine Kusine im Klaren; ich denke, das wird auch hier im Forum keiner diametral anders sehen. Sie sieht für den Plan A aber keine Chance mehr und hofft auf eine entsprechnde Regulierung im Wege einer pauschalen Abfindung durch die Versicherung.


    Langer Schreibe kurzer Sinn:

    Wie sind die "Chancen" einzuschätzen, dass der Versicherer
    1) sich auf eine solche Abfindungsregelung einlässt, wenn er z. B. 50 % der Zusage nach Plan A einspart

    2) eine nachträgliche Besinnung auf den Plan A - z. B. wenn erst der Schimmel über das Parkett kriecht, für sich ausschließen wird

    3) den Versicherungsvertrag unverzüglich nach Zahlung einer solchen Abfindung kündigen wird?


    Gruß

    Alexis


    vllt. noch zur Ergänzung

    a) das betreffende EFH ist BJ 1952, Dachsanierung 1989, "neue" Gasheizung 1999.

    b) das Aufdrehen der Heizkörperventile bis zum Anschlag wird er verschmerzen können; er ging mit 64 Jahren aus A16 in den Ruhestand .

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo Alexis,


    schwierige Situation. Grundsätzlich kann man einzelvertraglich eine Menge vereinbaren. Ich empfehle das direkte mündliche Gespräch mit dem zuständigen Schadensachbearbeiter. Ihre Cousine könnte sich ggf. auf folgende Regelung in den Musterbedingungen des GDV stützen:


    „Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat. Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.“ (VGB 2002 A19.1.1). Im betreffenden Versicherungsvertrag wird sicherlich eine ähnliche Formulierung stehen.


    Die Versicherung hat genügend Juristen, die eine Vereinbarung ausarbeiten können, bei der der Versicherer nicht schlecht wegkommt.


    Aber bitte bedenken Sie, wenn Ihr Onkel der Versicherungsnehmer ist, muss er die Vereinbarung unterschreiben. Wenn er sich weigert, bleibt Ihrer Cousine nur noch der Weg über die Betreuung.


    Gruß Pumphut

  • Man kann mit der Sanierung eventuell warten bis der sanierungsunwillige Eigentümer verstorben ist.

    Ansonsten über Betreuung.

    Danke - immerhin war der Tipp umsonst. Schon wieder 40 € Beratungsgebühr an die VZ gespart;)

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt