Medizinische Reha

  • Guten Tag,

    z.Z. bekomme ich Krankengeld. Ich werde wahrscheinlich in Kürze eine medizinische Reha antreten. Nach meiner Info bekomme ich für diese Zeit ein so genanntes Übergangsgeld der DRV. Jetzt zu meinen Fragen: 1. falls ich nach der Reha noch arbeitsunfähig bin muss ich wegen der Unterrbrechung des Krankengeldbezugs durch die Reha erneut Krankengeld beantragen oder wird diese bei Vorlage der neuen AU automatisch in gleicher Höhe weiter gezahlt?

    2. Wird die Zeit der Reha gesondert gerechnet oder in die max 78 Wochen Krankengeldbezug integriert. Bzw. verlängert sich dadurch die Summe der Bezüge?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und eine gute Zeit !