Grundsteuer Einfamilienhaus Zweifamilienhaus

  • Hallo,

    habe den Festellungsbescheid erhalten. Darin teilt mir das Finanzamt lapidar mit: "Das Haus ist von jeher ein Zweifamilienhaus."

    Gekauft habe ich es als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Makler). Wird auch nur als EFH genutzt. Nun hat das Finanzamt den Grundsteuerwert anhand von fiktiven Mieteinnahmen festgelegt und nicht anhand des Sachwertes. Was ist günstiger? Sollte ich Einspruch einlegen? Wird ja allgemein geraten... Bin da völlig ratlos...

    MfG Lutz

  • Werbliche Aussagen von Maklern sind nicht relevant für die Grundsteuer...


    Ich würde erstmal selber recherchieren:
    Als was wurde das Haus damals laut Bauantrag genehmigt?

    Gibt's alte Feststellungsbescheide, aus denen hervorgeht, als was das Haus gewertet wird?


    Und du kannst auch selber recherchieren, was die steuerliche Definition einer Einliegerwohnung ist und wann aus dem vermeintlichen EFH mit Einliegerwohnung doch eher ein Zweifamilienhaus wird.


    Wirklichen fachlichen Rat kann dir aber nur ein Steuerberater geben.

  • Was im Bauantrag stand ist maßgeblich. Darüber hinaus werden die entsprechenden Angaben auch so in der damaligen Einheitswerterklärung gestanden haben.


    Ich vermute mal, dass du wohl eine Nutzungsänderung beantragen muss.

  • Danke. Den Bauantrag habe ich nicht. Auf den Unterlagen der Baufirma und auf dem Plan des Architekten ist so ein Begriff nicht zu finden. Und auf dem alten ersten Einheitswertbescheid zur Grundsteuer steht darüber auch nichts.

    Ich habe schon vor meiner Anfrage im Netz gesucht. Ich seh da keinen Unterschied zwischen EFH mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus. das würde bedeuten: EFH mit Einlwhg und ZFH sind steuerlich gleich (wenn ich das alles richtig verstanden habe...).

    Aber: Was ist den bei der Grundsteuer günstiger? Ertragswert oder Sachwert? Schneide ich mich ins eigene Fleisch, wenn ich eine Nutzungsänderung beantrage?

  • Danke. Den Bauantrag habe ich nicht.

    Dann im Archiv des lokalen Bauamts anfordern, vielleicht ist da noch was vorhanden.


    Zitat

    Ich habe schon vor meiner Anfrage im Netz gesucht. Ich seh da keinen Unterschied zwischen EFH mit Einliegerwohnung und Zweifamilienhaus.

    Dann hast du schlecht gesucht. Ich habe Hinweise gefunden (die man verifizieren muss): (Kein) externer Zugang, Größe, Ausstattung mit Küche/Sanitäranlagen usw.

  • Die übliche Frage: Was ist denn überhaupt anzuwenden? Bundesmodell oder irgendein Ländermodell?


    Nach Bundesmodell (Bewertungsgesetz) kommt es auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt an. Nicht auf den Bauantrag oder die Baugenehmigung und nicht, was es früher mal war. Aber ein Haus mit Hauptwohnung und getrennter Einliegerwohnung gilt nach dem Bewertungsgesetz als Zweifamilienhaus.

  • "Nach Bundesmodell (Bewertungsgesetz) kommt es auf die tatsächliche Nutzung im Feststellungszeitpunkt an."


    Mag ja sein, aber du kannst ein Haus nicht einfach so nutzen wie du möchtest. Erst kommt die baurechtliche Nutzungsänderung, dann kommt die geänderte Nutzung, der sich dann die Besteuerung anschließt.


    Eine Nutzungsänderung ohne entsprechende Meldung kann meines Wissens nach teuer werden.