Falsche Verbrauchseinheiten für Heizkosten: inhaltlicher oder formeller Fehler?

  • Ich habe eine Frage zu einem möglichen inhaltlichen und/oder formellen Fehler bei den Angaben zu den Heizkosten in meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021.


    Der Verteilerschlüssel für die Heizkosten ist: 30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch. Bei den Angaben zum Verbrauch (Verbrauchseinheiten) stellte ich fest, dass die Zahlen aus der Vorjahresabrechnung für 2020 übernommen wurden - sowohl für meine Wohnung als auch für alle weiteren und das Haus insgesamt. Dies ist eindeutig ein Fehler, denn dass der Verbrauch in beiden Jahren überall exakt identisch war, ist völlig unplausibel.


    Meine Nachbarin hat ihre Abrechnung später erhalten. Darin finden sich nun andere Zahlen zum Verbrauch, mutmaßlich diejenigen für das richtige Jahr 2021. Dadurch stellt sich jedoch die Frage nach einem zweiten möglichen Fehler:


    Im Jahr 2021 wurden die Messsystem für den Heizungsverbrauch (Heizkostenverteiler) ausgetauscht; sowohl die Zähler an den einzelnen Heizkörpern als auch die zentrale Einheit. Der gesamte Anbieter wurde gewechselt (von Techem hin zu einem anderen). Es sollten also nach meiner Einschätzung zwei Zahlen in die Berechnung des Verbrauchs einfließen: die der alten Zähler und die der neuen.


    Aus der Nebenkostenabrechnung geht nicht hervor, ob und wenn ja wie dies erfolgt ist. Aus meiner Sicht gibt es hier mehrere Möglichkeiten:


    1. Die Einheiten der alten und neuen Zähler werden einfach addiert.

    2. Die Einheiten der alten Zähler werden bis zum Tag des Umtauschs berücksichtigt, danach die Einheiten der neuen Zähler.


    Da nach meinem Verständnis die vom Heizkostenverteiler gemessenen "Verbrauchseinheiten" keine festen physikalischen Einheiten sind, die sich einfach addieren lassen, erscheint mir das zweite Vorgehen sinnvoller. Ich kenne mich jedoch zu wenig damit aus, um das zu beurteilen. Dennoch erscheint es mir nicht richtig, dass der Vermieter seine Berechnung in der Abrechnung nicht erklärt.


    Kann jemand einschätzen, ob die Abrechnung in dieser Situation inhaltlich und/oder formell fehlerhaft ist? Vielen Dank!

  • Der Mieterschutzbund wäre da ein möglicher Ansprechpartner.

  • Diese Antwort ist ebenso richtig wie unhilfreich.

    Betrachte sie als Bauernregel etwa nach der Art
    "Wenn es regnet im Mai,
    ist der Februar vorbei!"


    Jetzt im Ernst: Wer schon auf die erste Antwort so pampig ragiert wie du, Marcell D'Avis, braucht sich nicht zu wunden, wenn er für brauchbare Antworten - meine natürlich nicht mitgezählt:S - etwas Wartezeit einplanen muss.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo Marcell D'Avis,


    ich will einmal versuchen, mich dem Sachverhalt zu nähern.

    Dass die Verbrauchszahlen von zwei Jahren absolut identisch sind, ist sicherlich ein Fehler.

    Zum zweiten Punkt ein paar Fragen zum Verständnis:

    Im Jahr 2021 wurden die Messsystem für den Heizungsverbrauch (Heizkostenverteiler) ausgetauscht; sowohl die Zähler an den einzelnen Heizkörpern als auch die zentrale Einheit.

    Existiert die „zentrale Einheit“ für jede Wohnung separat oder nur eine für das ganze Haus?

    Hatten und haben Sie wirklich Heizkostenverteiler oder Wärmezähler, die die Heizenergie in kWh messen? Letzteres zu addieren ist sinnvoll und zulässig.


    Gruß Pumphut

  • Jetzt im Ernst: Wer schon auf die erste Antwort so pampig ragiert wie du, Marcell D'Avis, braucht sich nicht zu wunden, wenn er für brauchbare Antworten - meine natürlich nicht mitgezählt:S - etwas Wartezeit einplanen muss.

    Ich fand das nicht pampig, eher trocken, aber es kam vielleicht anders an. Man sehe es mir nach.


    Für mich ist auch nicht ganz klar, warum diese Unterscheidung so wichtig ist

    Bei einem inhaltlichen Fehler kann der Vermieter auch nach Ende der Jahresfrist die Abrechnung noch korrigieren, wenngleich allenfalls zugunsten und nie zu Ungunsten der Mieter. Bei einem formellen Fehler, der bis Ende der Jahresfrist nicht korrigiert wurde, ist die gesamte Abrechnung unwirksam und alle Nachforderungen des Vermieters sind damit hinfällig.

  • Existiert die „zentrale Einheit“ für jede Wohnung separat oder nur eine für das ganze Haus?

    Hatten und haben Sie wirklich Heizkostenverteiler oder Wärmezähler, die die Heizenergie in kWh messen? Letzteres zu addieren ist sinnvoll und zulässig.

    Jeder einzelne Heizkörper in jeder Wohnung hat einen separaten Heizkostenverteiler. Die Werte werden per Funk an eine zentrale Einheit für das ganze Haus übermittelt. In der Abrechnung des Vermieters sind die Summen der Verbrauchseinheiten sowohl für die einzelnen Wohnungen als auch für das Haus insgesamt angegeben.


    Nach meinem Verständnis zeigen die Heizkostenverteiler nicht kWh, sondern "Verbrauchseinheiten" an. Auf dem Display oder dem Verteiler selbst steht weder kWh noch irgendeine andere Einheit. Es handelt sich um einfache Standardgeräte der Firma ista.

  • Hallo Marcell D'Avis,


    mit Ferndiagnosen und Vermutungen kommen wir sicherlich nicht weiter. Wenn Sie gegen die Ablesung vorgehen wollen, müssen Sie sich wohl oder übel in die technischen Details einarbeiten. Nur so können Sie die Abrechnung substantiiert kippen. Alternativ können Sie auch einen Sachverständigen beauftragen – und erst einmal bezahlen.


    Gruß Pumphut

  • Wann sind denn die Heizkostenverteiler ausgewechselt worden? Wenn von Techem keine Schlussabrechnung für das Teiljahr mehr gemacht wurde, dann stellt sich die Frage, ob die mit den neuen Geräten gemessenen Werte aussagekräftig genug sind, um sie nach § 9a HKVO als Vergleichswerte auch für den Rest des Jahres anzusetzen. Und da hätte ich keine Bedenken, wenn die neuen Geräte wenigstens die Heizperiode in der zweiten Jahreshälfte (also September bis Dezember) komplett erfasst haben. Dann gibt das ein Bild von der Verteilung des Wärmeverbauchs im Haus, das repräsentativ genug ist, um es für diesen Ausnahmefall auch auf die nichterfassten Monate des Jahres zu übertragen. Insofern gibt es außer den zwei im Eingangspost genannten Möglichkeiten noch


    3. Die Einheiten der neuen Zähler werden für das ganze Jahr angesetzt.


    Als querulatorischer Mieter sollte man dabei vielleicht auch bedenken, dass es bereits ein Wert an sich ist, künftig nichts mehr mit Techem zu tun zu haben. Mit ista habe ich keine Erfahrungen, aber Techem ist nach meiner Einschätzung das schlimmste, was es in der Branche gibt. Nichts funktioniert vernünftig, aber dafür kostet alles reichlich.

  • Als querulatorischer Mieter sollte man dabei vielleicht auch bedenken, dass es bereits ein Wert an sich ist, künftig nichts mehr mit Techem zu tun zu haben. Mit ista habe ich keine Erfahrungen, aber Techem ist nach meiner Einschätzung das schlimmste, was es in der Branche gibt. Nichts funktioniert vernünftig, aber dafür kostet alles reichlich.

    Etwa so hat der Vermieter den Wechsel auch begründet und von einer Freundin, die ebenfalls Vermieterin ist, habe ich ähnliches gehört :D


    Zum Thema querulantorisch: es geht um eine Menge Geld, der Vermieter hat seine Frist bis auf den letzten Tag ausgereizt und dann eine fehlerhafte Abrechnung vorgelegt. Übrigens nur denjenigen Mietparteien, bei denen eine Nachzahlung zu erwarten war; meine Nachbarin erhält eine Erstattung und hat ihre Abrechnung erst auf Nachfrage erhalten. Da kann man also schon mal etwas nachbohren.

  • Je nach den Fristen würde ich vorsorglich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen und den Sachverhalt gleichzeitig bei der Hausverwaltung, der alten und der neuen Abrechnungsfirma hinterfragen.

    Antwortet die Hausverwaltung nicht (oder pampig ;)) , kann man Akteneinsicht verlangen.
    Dabei erklärt vielleicht der Sachbearbeiter die einen oder anderen Zusammenhänge.

    berghaus 12.04.23