BHW verweigert Rückzahlung der Servicegebühr (Jahresentgelt)

  • Dass die Ansprüche ab 2012 noch nicht verjährt sind - bestreitet die BHW hartnäckig weiterhin.

    Aber - am 22.11.2023 startete das Verfahren einer Musterklage gegen eine Bank, die u.a. auch zur Verjährung 10 Jahre statt nur 3 Jahre ab Kenntniserlangung entscheiden soll --- noch findet man leider nichts an Protokollen ... Das Urteil ist für den 21. Februar 2024 angekündigt.

    Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

    Ist das Urteil inzwischen da?

  • Das Servicepaket umfasst die Teilung, Zusammenle­gung, Ermäßigung und Vertragsübertragung während der Sparphase.

    Vielleicht ist dieser Satz ja intransparent, weil hier ja Geld genommen wird für Arbeiten, die bei vielen gar nicht vorkommen.
    Das Wort 'Service' suggeriert, dass damit eine jährliche Gebühr erhoben wird für die Verwaltung überhaupt und, dass damit auch die Kosten für die 'Teilung, Zusammenle­gung, Ermäßigung und Vertragsübertragung' abgegolten sind.

    Dazu muss man sich noch mal die AGB auf der Zunge zergehen lassen.

    Unglaublich auf welche spitzfindigen Ideen bei welcher Rechtsprechung auch immer die Bausparkassen gekommen sind und immer wieder noch kommen.

    Was habe ich gegen diese (erfolgreich) bei der Bonuszinsverweigerung bei den "Renditeknallern" kämpfen müssen!

    berghaus 10.04.24


  • Nicht nur das - ich hatte mich damals vergeblich beschwert, weil ich am Tag meiner Unterschrift beim hiesigen "Regionalleiter" weder die AGBs zu lesen noch gar eine komplette Kopie der Vertragsunterlagen bekam. Lapidar hieß es "wird per Post zugeschickt" - und naiv wie ich war ... Gut, gerne helfe ich mit, künftige Kunden zu warnen.