BHW verweigert Rückzahlung der Servicegebühr (Jahresentgelt)

  • Kannst du dich vielleicht auf einen Thread beschränken und nicht in beiden alles doppelt posten?

    Weil zu dem Thema gar 3 verschiedene Unterforen laufen und irgendwie keine Zusammenfassung existiert (oder die Leute nicht suchen, ob dazu bereits diskutiert wird ...) - aber ich ende hier eh.

    Es ist alles gesagt.

  • Eigentlich wollte ich hier nichts mehr ergänzen, aber ... soeben zog ich einen neuen Brief vom Schlichter aus dem Kasten, datiert per gestern. Inhalt - Übersendung der Stellungnahme der BHW zu meinen Forderungen, datiert vom 25.4.2023 --- Absender: deren Rechtsabteilung.


    Was für Komiker!


    ... Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage teilen wir mit, dass die BHW Bausparkasse AG dem Antragsteller die aufgrund der Entscheidung des BGH vom 15.11.2020 zu Unrecht belasteten Gebühren wieder gutbringen wird, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist. Wir verweisen auf das beigefügte Schreiben unserer Fachabteilung, in dem Ihnen das noch einmal erläutert wird.

    Hiernach gehen wir davon aus, dass der Beschwerde abgeholfen wurde.

    (Unterschrift)


    Rückseite - noch witziger - ein Schreiben der BHW datiert 20.04.2023 an mich - dass ich nie erhielt.

    2018-2023 = 6x je 12,00€, Gebührensumme 72,00€, Nutzungsersatz 8,88€, Gesamtbetrag 80,88€


    Plus:

    "Unsere vor dem Jahr 2018 erhobenen Entgelte für das Servicepaket bewerten wir als verjährt und erheben soweit die Einrede der Verjährung. ... Haben Sie noch Fragen? Ihr Ansprechpartner ist gern für Sie da ..."

    (Unterschrift: Leiter Kredibestand)


    Gut, ich schicke denen jetzt den Hinweis (Screenshot) o.g. TV-Ratgebersendung, dass die Verjährung eben noch NICHT rechtskräftig erfolgt ist und die Verbraucherzentralen genau dazu die Klage vorbereiten - nächste Runde ...:-))

    Ich glaube, auch hier gelten die üblichen ZPO-Vorschriften, dass man binnen bestimmter Frist ab Kenntnisnahme widersprechen muss (für gewöhnlich 7-14 Tage). Lieber einmal mehr als zu wenig!

  • Ich bin mir immer noch nicht wirklich sicher - weil ich irgendwo gelesen habe, dass sogar nach Abschluss eines Schlichtungsverfahren die Verjährung weitere 6 Monate nicht läuft d.h. --- die von der BHW Ende 2022 mitgeteilte "keine Verjährung vor dem 30.06.2023" wäre zumindest in unserem Fall noch mindestens bis 30.11.2023 oder gar 31.12.2023 denkbar ...

    Gegend deren Aussage "WIR betrachten die Ansprüche vor dem 1.1.2018 als verjährt" haben wir eh bereits widersprochen. WIR sehen das nämlich anders. WIR und IHR - bedeutet - nichts (rechtsverbindlich) sondern ist nur eine Meinungsäußerung - der man widersprechen darf.

    Die Schlichtungsstelle vermittelt nur hin und her ... aber ohne die Schlichtungsstelle würden die Bausparkassen gar nicht antworten.