BU Versicherung R+V Beitragsfrei

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich hatten eine BU bei der R+V.

    Für die BU haben wir in 2021 Den Anbieter gewechselt.


    Die BU meiner Frau wurde gekündigt und wir haben eine kleine Rückzahlung bekommen.

    Meine BU wurde nicht gekündigt, sondern nur Beitragsfrei gestellt. Hier habe ich jetzt einen BU-Rentenanspruch von 28,65€


    Ich würde gerne meine Verträge irgendwie aufräumen. Habe ich eine Möglichkeit da raus zu kommen?

  • Es ist eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung bei der R+V.


    Es geht hier um die Erstattung des Rückkaufwerts, die bei meiner Frau stattgefunden hat.

    Die R+V hat eine ganz komische Regelung in Ihren Verträgen.

    Wenn ein gewisser Wert noch nicht erreicht ist, wird das vorhandene Guthaben bei Kündigung ausgezahlt - so war es bei meiner Frau.

    In meinem Fall ist das Guthaben wohl schon so hoch, dass ein beitragsfreier Wert gebildet werden kann und deshalb wird das Guthaben nicht ausgezahlt.



    Die Frage ist, ob man das nicht irgendwie aushebeln kann.

  • Nochmal: Das ist keine (reine) BU.

    Eine BU endet mit Kündigung, dann bekommst Du nichts wieder und keine Rente. Du zahlst nur in Zukunft keine Beiträge mehr.

    Die Regelung dass kleine Beträge auf einmal und größere als Rente gezahlt werden gibt es bei... Nunja... Rentenversicherungen!

  • Vielleicht darf ich hier mal etwas Aufklärung betreiben.


    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist mit einem gleichbleibenden Beitrag kalkuliert, obwohl das Risiko, berufsunfähig zu werden, mit den Jahren steigt. Das heißt wenn man jünger ist, zahlt man eigentlich zu viel. Dieser Mehrbeitrag wird vereinfacht formuliert "gespart" (so ähnlich wie die Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung) und dann später in den eigentlich "teureren" Jahren verrechnet. Daher bilden sich hier normalerweise sog. "Rückkaufwerte", die erst mehr werden und dann später wieder abgebaut werden. In der Jahresmitteilung werden die Werte normalerweise genau aufgeführt.


    Was mit diesen Rückkaufwerten bei Kündigung geschieht, haben die Gesellschaften unterschiedlich geregelt. Teils werden sie ausgezahlt, teils werden sie einbehalten und daraus eine (geringe) beitragsfreie BU Rente bezahlt, teils werden bei der gleichen Gesellschaft in neueren Tarifen gar keine Rückkaufwerte mehr ausgewiesen, d.h. bei Kündigung gibt es weder eine Auszahlung noch eine beitragsfreie BU Rente.


    Die R+V scheint eine Mischform gewählt zu haben: Kleinkram wird ausgezahlt, der Rest einbehalten und daraus dann bei BU eine kleine Rente bezahlt. Ich wüsste nicht, weshalb diese Regelungen im Bedingungswerk angreifbar sein sollte. Dem Kunden wird ja nichts "weggenommen". Daher gehe ich davon aus, dass es im Sinn der Fragestellung keine Möglichkeit gibt, da "raus zu kommen".


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  • Danke!