Grundversoger will einen zwangsweise 3 Monate in die Ersatzversorgung stecken

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zur Grundversorgung mit Strom für die Wärmepumpe.


    Unser aktueller Anbieter hat gerade die Preise erhöht von 27 auf 36 Cent (ursprünglich 18 Cent). Der örtliche Grundversorger nimmt ab dem 01.01.2023 jedoch nur 25 Cent (alle Preise gerundet).


    Nach meinen Informationen kann ich, sofern ich selbst kündige, direkt in die Grundversorgung. Auch lese ich das so auf den Seiten der Bundesnetzagentur.


    Der örtliche Grundversorger ist jedoch der Auffassung, dass wenn ich bei dem anderen Anbieter kündige ich mich in einem vertragslosen Zustand und somit in der Ersatzversorgung (>50 Cent) befinde. Dies sei ganz sicher so, da man aktuell keine Tarife anbiete und somit auch keinen Grundversorgertarif. Und kein Tarif bedeutet Ersatzversorgung.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, was machen. Ein Wechsel würde jährlich etwa 500€ Ersparnis bringen. Wenn ich jedoch zunächst 3 Monate in die Ersatzversogung muss dann ist die Ersparnis des ersten Jahres dahin. Zumal man auch bei Grundversorger nicht vor weiteren Erhöhungen gefeit ist.


    Klar kann ich verstehen, dass die Grundversorger einen jetzt nicht zurück haben wollen, aber vielleicht ist das ja auch nur "Abschreckung" gedacht und wenn man sich entsprechend wehrt bekommt man die Einstufung in die einen zustehende Grundversorgung.


    Kündig man und teilt dem Grundversorger mit, dass man in die Grundversorgung möchte und falls dieser dies nicht akzeptiert zahlt man nur den unstrittigen Anteil und geht zur Not juristisch dagegen vor (müsste mal prüfen ob wir eine SB in der Rechtschutz haben)?


    Es gibt ja hier so ein Musterschreiben - hat dies schon mal jemand (erfolgreich) genutzt?


    Sonst noch irgendwelche Idee, wie man hier vorgehen könnte?

  • Grundversorger müssen Haushaltskunden zu allgemeinen Preisen beliefern. Ein Grundversorger muss also mindestens einen Tarif anbieten, zu dem er jeden Haushaltskunden beliefert. Grundversorger können auch mehrere Tarife für unterschiedliche Gruppen von Haushaltskunden anbieten, müssen sie aber nicht. Insbesondere muss kein Grundversorgungstarif zu besonderen Preisen für Wärmepumpen angeboten werden.