Hallo,
ich interessiere mich für eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen.
ZitatAlles anzeigen"Unser Tipp:
Für Zeiten der Schulausbildung, die keine Anrechnungszeiten sind, können Sie freiwillige Beiträge nachzahlen. Das gilt zum Beispiel immer dann, wenn Sie
die Höchstdauer von acht Jahren überschritten haben. Möglich ist das auch für Schulzeiten zwischen dem
vollendeten 16. und 17. Lebensjahr.
In der Regel müssen Sie den Antrag auf Nachzahlung vor Ihrem 45. Geburtstag stellen. Was in Ihrem Fall zutrifft und ob sich das für Sie lohnt, erfahren Sie bei
Ihrem Renten versicherungsträger."
Ich bekam als Antwort, dass Nachzahlung auch unwirtschaftlich sein kann,
Zitat... wenn durch diese Nachzahlung der Gesamtleistungswert für die Abgeltung freiwilliger Beiträge in einer Höhe geleistet werden, mit der der bisherige Durchschnittswert der Gesamtleistungsbewertung nicht erreicht wird.
Häh?
Ich würde den Mindestebetrag von 83,70 € je Monat zahlen wollen.
Natürlich gehe ich davon aus, dass dieser Mindestebetrag unter jedem Durchschnitt sein wird.
Als Student hatte ich kein Einkommen. Wird dennoch irgendein Betrag als Einkommen angerechnet?
Oder bezieht es sich nur auf Berufsausbildungen?
Zitat"Bonus für Berufsanfänger
Wenn Sie ins Berufsleben starten, ist Ihr Verdiensto ft noch relativ gering. Als Bonus für Sie werden IhreP flichtbeiträge während einer tatsächlichen Berufsausbildung (bis zu 36 Monate) auf bis zu 75 Prozent des
Durchschnittsverdienstes angehoben. Ihr Rentenvericherungsträger berücksichtigt das bei der Rentenberechnung, wenn Sie die Berufsausbildung nachweisen. "
Meine Frage ist:
Kann man mit der Nachzahlungen etwas falsch machen, in dem Sinne, dass man seine Rente verringert oder in anderer Hinsicht Nachteile hat (z. B. Verlust von Anerkennungszeiten oder ähnliches)?
Ob es sich finanziell lohnt, ist ja eher eine Sache der Lebensdauer