Nachteile bei Nachzahlung von Rentenbeiträgen?

  • Hallo,


    ich interessiere mich für eine Nachzahlung von Rentenbeiträgen.



    Ich bekam als Antwort, dass Nachzahlung auch unwirtschaftlich sein kann,


    Zitat

    ... wenn durch diese Nachzahlung der Gesamtleistungswert für die Abgeltung freiwilliger Beiträge in einer Höhe geleistet werden, mit der der bisherige Durchschnittswert der Gesamtleistungsbewertung nicht erreicht wird.


    Häh?


    Ich würde den Mindestebetrag von 83,70 € je Monat zahlen wollen.


    Natürlich gehe ich davon aus, dass dieser Mindestebetrag unter jedem Durchschnitt sein wird.


    Als Student hatte ich kein Einkommen. Wird dennoch irgendein Betrag als Einkommen angerechnet?


    Oder bezieht es sich nur auf Berufsausbildungen?



    Zitat

    "Bonus für Berufsanfänger

    Wenn Sie ins Berufsleben starten, ist Ihr Verdiensto ft noch relativ gering. Als Bonus für Sie werden IhreP flichtbeiträge während einer tatsächlichen Berufsausbildung (bis zu 36 Monate) auf bis zu 75 Prozent des

    Durchschnittsverdienstes angehoben. Ihr Rentenvericherungsträger berücksichtigt das bei der Rentenberechnung, wenn Sie die Berufsausbildung nachweisen. "


    Meine Frage ist:


    Kann man mit der Nachzahlungen etwas falsch machen, in dem Sinne, dass man seine Rente verringert oder in anderer Hinsicht Nachteile hat (z. B. Verlust von Anerkennungszeiten oder ähnliches)?


    Ob es sich finanziell lohnt, ist ja eher eine Sache der Lebensdauer ;)

  • Hallo.


    Es gibt Konstellationen, in denen ein zusätzlicher Beitrag zu einer niedrigeren Rente führen kann.


    Wenn man für Zeiten vor dem 17. Geburtstag nachzahlt, muss man unter Umständen etwas aufpassen.


    Beispiel:

    Zeiten im Versicherungskonto von 17 bis 56 = 40 Jahre ; insgesamt 40 Entgeltpunkte = Durchschnitt 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat.


    Jetzt hat man 1 freiwilligen Beitrag nachgezahlt, direkt im Monat des 16. Geburtstages. Dann sind es 40,00xx Entgeltpunkte, verteilt auf 41 Jahre. Da ist der Durchschnitt niedriger. Das kann zu einer niedrigeren Rente im Vergleich zur obigen Konstellation führen.


    Alles, was für nach dem 17. Geburtstag nachgezahlt wird, kann die Rente nicht mehr senken.


    Merken:

    Vorm Nachzahlen beraten lassen und wenn vorm 17. Geburtstag nachzahlen, dann eher mehr als weniger. (Knausern kann kosten.)

  • Vielen Dank für die sehr interessante Antwort.


    Gibt es eine Möglichkeit zu berechnen, wie hoch der freiwillige Beitrag sein sollte, um den Durchschnitt zu erreichen (also entsprechend des nationalen Durchschnitts = 1 Renten Punkt)? Oder wie vielen Rentenpunkten entspricht der Maximalbetrag?


    Die Einzahlungen sind ja zwischen 83,70 € und 1.004,40 € je freiwilligem Monat möglich.



    Verstehe ich es richtig, dass ich mit einem kleinen Beitrag mir zwar den Gesamtdurchschnitt verschlechtere, dafür ein Rentenjahr mehr habe? Bislang hat man mir nur die Zeit ab dem 17 Lebensjahr anerkannt.



    Das mit der Beratung davor ist ein guter Tipp. Hatte ich auch probiert. Um es mal zusammenzufassen - ich weiß die Qualität und Geschwindigkeit Ihrer Antwort Referat Janders daher extrem zu schätzen. Herzlichen Dank!

  • Die Werte (Minimum/Maximum) haben sich etwas verändert, der Monat kostet mindestens 96,72 Euro.


    Das mit dem "Rentenjahr" mehr muss man auch relativ sehen, insbesondere wenn man studiert hat.

    Auf die 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten (da zählt alles rein, was die Rentenversicherung anerkennt) kommt man meist auch ohne Nachzahlung, auf die 45 Jahre kommt man mit Studium eher selten.


    Am besten eine Auskunft für eine Erwerbsminderungsrente mit sämtlichen Anlagen anfordern, da stehen die entsprechenden Werte drin. Dann müsste man den Durchschnittswert mal 12 nehmen und durch das Durchschnittsentgelt teilen, dann mal den aktuellen Beitragssatz nehmen und schon weiß man, was man für das Jahr zahlen müsste ohne sich den Durchschnitt zu "versauen".

  • Hallo zusammen,

    sehr interessant.


    Zum Textteil „ob es sich lohnt“.


    Die Gesetzliche Rente ist sicher besser als ihr Ruf.


    Ein marktbreiter und weltweiter ETF dürfte mehr Rendite bringen und andere Auswirkungen haben.


    LG

  • Das sind zwei völlig verschiedene Dinge: ETF und gRV.

  • Herzlichen Dank für die Information mit der Auskunft.


    Bei mir schrieb die DRV 2023 noch 83,70 €.


    Rente ist kein ETF. Das weiß ich durchaus ? und erwarte es auch nicht.

  • Und inwiefern hilft das wem weiter?


    Glw zum nächsten Gummipunkt8)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Herzlichen Dank für die Information mit der Auskunft.


    Bei mir schrieb die DRV 2023 noch 83,70 €.


    Rente ist kein ETF. Das weiß ich durchaus ? und erwarte es auch nicht.

    Okay, wenn der Antrag noch in 2022 gestellt wurde, dann kann auch in 2023 noch 83,70 Euro gelten.

    Ansonsten sind wir bei mindestens 520 Euro × 0,186 = 96,72 Euro pro Monat.

  • Hallo,


    ich habe Fragen zum Durchschnittswert.


    Ich will mit einer Nachzahlung für die Zeit vor dem 17 Lebensjahr meine Rente nicht verschlechtern.


    Von der DRV habe ich nun meinen Durchschnittswert für r die Grundbewertung erhalten. Es sind 0, 0893 Punkte.


    Frage 1


    Kann man umrechnen (und wie), welchem freiwilligen Nachzahlungbetrag (auf Monatsbasis) dieser Durchschnittwert entspricht?


    Frage 2


    Sehe ich es richtig, dass der Durchschnittswert für die Grundbewertung nur eine Momentaufnahme ist und sich dieser bis zum Renteneintritt weiter verändern wird?


    Frage 3


    Kann ich mir sicher sein, dass meine Nachzahlung nur für die Zeit vor dem 17 Lebensjahr zu einem negativen Ergebnis führen kann und nicht die Zeit danach?


    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • 1.

    0,0893 × 43.142 = 3.852,58

    Wert × Durchschnittsentgelt


    3.852,58 × 0,186 = 716,58

    Wert × Beitragssatz = Beitrag


    Man müsste also pro Monat 716,58 Euro an Beitrag zahlen (bei Antragstellung in 2023), um den Durchschnitt zu halten. Die Berechnung basiert auf dem vorläufigen Durchschnittsentgelt. Sofern das endgültige Durchschnittsentgelt höher ist, würde man den Durchschnitt dennoch verringern. Ggf. müsste man mit Puffer rechnen.


    2.

    Ja. Wenn sich die künftigen Verdienste deutlich niedriger (oder höher) gestalten, dann sinkt (bzw. steigt) der Durchschnitt.


    3.

    Ja.

    Für den Durchschnitt werden die Entgeltpunkte von der Vollendung des 17. Lebensjahres an berücksichtigt. Jeder zusätzliche Bruchteil eines Entgeltpunktes nach diesem Datum erhöht die Summe der Entgeltpunkte, hat aber keinen Einfluss auf die Anzahl der Kalendermonate, durch die die Summe hinterher geteilt wird. Wenn der Beginn des Erwerbsleben durch einen Beitrag vor Vollendung des 17. Lebensjahres liegt, vergrößert sich die Anzahl der Kalendermonate, durch die später geteilt wird, somit kann der Durchschnitt sinken, wenn die zusätzlichen Entgeltpunkte das nicht ausgleichen können.