Minijob

  • Hallo,ich weiss nicht ob ich hier richtig bin,falls nicht bitte ich um Endschuldigung. Mich interessiert wie wird Stundenlohn bei Minijob eigentlich berechnet. Hat die Eingrupierung bei Hauptarbeitsgeber Einfluss auf den Stundenlohn bei Minijob? Folgendes: Zwei Krankenschwester arbeiten in den selben Krankenhaus, (nennen wir es einfach Haus A) Eine seit 12 Jahren , die andere nach längerer Pause wieder zurück wodurch sie 3 Stufen tiefer eingestuft wurde. So weit so gut. Jetzt nehmen beide Krankenschwester ein Minijob an. In einem anderen Haus ( nennen wir es Haus B ) Beide Krankenhäuser führen zwar den selben Namen, haben aber getrennte Personalabteilungen, andere Arbeitsverträge (Haus A AVR-C Haus B TvÖD im Haus A wird die Inflationsprämie gezahlt, Haus B geht leer aus ) Beide Krankenschwester bekommen Arbeitsverträge für den Minijob die sich deutlich unterscheiden... Der Stundenlohn der ersten Krankenschwester ist über 4 Euro pro Stunde höher als der zweiten aufgrund der niedrigeren einstuffung in ihren Hauptjob. Würde die zweite Krankenschwester ein Minijob in einem völlig anderem Krankenhaus annehmen ( was sie nicht darf ) musste sie dann dort angeben wie sie eingestufft ist in ihren Hauptjob? Glaub ich nicht, denn viele machen wegen Kinder nur einen Minijob. Ich kenne mich nicht aus aber das die Bezahlung im Minijob abhängig ist von der Eingrupierung im Hauptjob erscheint mir irgendwie nicht richtig... Würde mich über Antworten freuen.

  • Hallo.


    Wenn wir hier über "Haus B" und den TVöD reden, dann wird es daran liegen, dass bei beiden Arbeitnehmern unterschiedliche Erfahrungsstufen zugrunde gelegt wurden, die sich insgesamt an der Berufserfahrung orientieren.


    Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis und das Tarifrecht kommt auch ganz normal zur Anwendung.


    Ob die Eingruppierung richtig erfolgt ist, kann man natürlich überprüfen lassen. Falls eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht, könnte man sich dorthin wenden. Falls keine Gewerkschaftsmitgliedschaft besteht, wäre es wohl überlegenswert, das zu ändern.

  • Anmerkung:


    Haus B (TVöD) geht in Bezug auf den Inflationsausgleich nicht leer aus. Der Inflationsausgleich ist Bestandteil der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und ist daher derzeit ausgesetzt.

    Die Tarifverhandlungen beginnen übrigens an Dienstag (24.01.2023).


    Ich finde die Fallkonstellation etwas "tricky". Kann an mir liegen! :/


    Die Entlohnung des Minijobs ist unabhängig von der Haupttätigkeit und ist an den Mindestlohn (seit 01.10.2022) gebunden. Deshalb hatte der Gesetzgeber den max. Wert für Minijobs von 450,00 Euro auf 520,00 Euro angehoben. Hier müsste man die Verträge (Vertragsfreiheit) der Minijobs gegenüber stellen, um eine klare Aussage treffen zu können. Es kann dort Abweichungen in der Anzahl der zu leistenden Stunden oder ausgehandelten Stundensätze gekommen sein. Vielleicht sollte man prüfen, ob hier nicht ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorliegt (Differenz von 4 Euro/Std.)?


    Des Weiteren stellt sich mir die Frage, ob der HAG vom NAG weiß?

    So wie sich der Sachverhalt ließt besteht hier eine Konkurrenz von A zu B und umgekehrt.