Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug

  • Hallo,


    können Anträge auf Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug (3 Depots im Wert von 120.000 €) bei Erbgemeinschaft 14 J rückwirkend gestellt werden (also seit 2009), wenn z.B.:

    Die Erbauseinandersetzung endlich stattfindet? und
    Die meist Erben überhaupt nicht in D wohnen (bis auf eine Miterbin)?
    Ein der 3 Depots nicht D ist (Deka Frankfurt)

  • Hallo nochmal,


    um die Fragen zu verdeutlichen hier sind ein paar Fakten:


    Der Erblasser hat in D als 2. Wohnsitz gewohnt. Der Aufenthalt in D war rein als Importeur oder med. Behandlungen, er müsste nicht Einkommensteuer in D abgeben und war nicht in D krankenversichert oder rentenversichert, hat aber ein Immobilie die er bewohnt hat.

    Er hat immer in Banken in D, CH, L, GB... Wertpapiere gekauft und verkauft (Profi seit die 60er), er zahlte auch in D die 5,5% Soli und Kirschsteuer, müsste er das zahlen?

    Erbfall 2008, Erbgemeinschaft => Nur Kinder, Bank SK und Deka Frankfurt, Depots DekaStruktur, JP Morgen, Fr. TEMP insgesamt 120.000 €, dazu 30.000 € in Deka Frankfurt.
    Alle Kinder wohnen weder in D noch D sind. Nur eine Erbin wohnt in D .

    Als die 25% Steuer abgezogen wurde fragte die Erbin in D die SK, ob die 25% müssen auch im vorliegend Fall bezahlt werden, die SK antwortet mit sicheres JA! Von Freibeitrag hat die SK nichts gesagt. Die Erbin in D muss jährlich Einkommen/Umsatz..etc Steuer machen und hat aus volle Dummheit bis heute nie ein FreistellungAntrag gestellt ;(.

    Jetzt wurde von die SK Kapitalsteuersteuerbescheinigungen angefragt, das geht nur 10 J zurück also seit 2013, die Unterlagen zeigen aber, wie viel genau seit 2009 an Steuer bezahlt wurde, die Fragen war die Steuer zu Recht bezahlt? Falls Nein, gibt es Verjährungen hier für Rückzahlungen vom FA?
    Was kann noch gerettet werden?

    Vielen Dank