Erhalt einer Bestätigung des Widerspruchs

  • Meine Freundin hat über einen Wechselanbieter den Wechsel zu einem neuen Stromanbieter veranlasst. Aus diversen Gründen wird sie zum vorherigen Stromlieferanten zurückkehren und hat den hierfür erforderlichen Widerspruch an den neuen Stromanbieter nachweislich fristgerecht versandt. Wie lange darf der neue Stromanbieter den Kunden auf die Bestätigung des Widerspruchs warten lassen? Mittlerweile sind 3 Wochen vergangen, die Bestätigung steht weiterhin aus.

  • Falls ein Widerruf gemeint ist, der muss gar nicht bestätigt werden. Es reicht, wenn er beachtet wird.

  • Ja, mit Widerspruch ist der Widerruf gemeint. Der vorherige Stromlieferant nimmt meine Freundin erst als Kunden wieder an, wenn vom neuen Stromlieferanten eine Bestätigung des Widerrufs vorliegt. Insofern habe ich die Frage, ob es eine gesetzliche Regelung zur Dauer der Bearbeitung eines Widerrufs gibt. :/

  • Haben Sie den neuen Anbieter denn mal telefonisch kontaktiert?

    Passend abschicken … heißt ja nichts.

    Haben Sie einen Nachweis was, wann zugestellt wurde?

  • ... Der vorherige Stromlieferant nimmt meine Freundin erst als Kunden wieder an, wenn vom neuen Stromlieferanten eine Bestätigung des Widerrufs vorliegt. ...

    Darauf kommt es nicht an. Für jeden Versorger ist entscheidend, ob der Anschluss beim Netzbetreiber als frei gemeldet ist. Der normale Weg wäre in dem Fall, dass der vorherige Versorger nach Erhalt der Kündigung den Anschluss als frei gemeldet hat, gleichzeitig hat ihn der neue Versorger zum gewünschten Lieferbeginn für sich gebucht und jetzt, nach Erhalt des Widerrufs müsste er ihn wieder frei gegeben haben. Danach kann den Anschluss wieder ein beliebiger Versorger für sich buchen. Dieses Verfahren ist einerseits nicht so kompliziert, wie es sich anhört, weil es komplett elektronisch durch Datenaustausch abgewickelt wird, andererseits muss es aber eingehalten werden. Das ist der Grund, warum Versorger normalerweise keine Kündigungsrücknahme akzeptieren, wenn der Kunde es sich nach der Kündigung nochmal anders überlegt, sondern dann verlangen, dass eine komplette Neuanmeldung erfolgt. Ich glaube, bin aber nicht sicher, die Frist für die Freigabe des Anschlusses nach Kündigung beträgt acht Tage. Das wird dann wohl auch für die Freigabe gelten, wenn die angemeldete Belieferung wegen des Widerrufs doch nicht zustande kommt.


    Also sinnvollerweise erst einmal beim Netzbetreiber anrufen und fragen, wie der aktuelle Status ist. Danach mit diesem Kenntnisstand mit dem gewünschten künftigen Versorger klären, was nun zu veranlassen ist. Eigentlich mag keiner so ein Kuddelmuddel und wird von so viel Aufwand wegen einer kleinen Privatkundin auch nicht begeistert sein.