Freistellungsauftrag für Aktien-/ETF-Depot ?

  • Hallo an die Community,

    muss/soll ich für ein Aktien-/Wertpapier-/ETF und ETC-Depot einen Freistellungsauftrag generieren ?

    Freue mich auf Antwort.

    Viele Grüsse,

    Peter

  • Hallo Peter,

    müssen tut man natürlich gar nichts. Aber sollten die 1000€ Freistellungsauftrag noch nicht anderweitig verbraucht sein, dann ist es sehr sinnvoll, den Freistellungsauftrag einzurichten.

    Denn dann sind jedes Jahr die ersten 1000€ Ausschüttungen/Dividenden steuerfrei (bei Ehepaaren 2000€).

  • Danke für die Antworten. Aber, ich bzw. meine Frau und ich haben mehr als 2.000 € Kapitalerträge bei verschiedenen Anlagestellen.

    Sind Erträge aus dem Depot kapitaölertragssteuerpflichtig, was ich durch Freistellung "abmildern" könnte und die Gesamt-Freistellungssumme auf andere Anlagen verteilen könnte ?

  • Auf jeden Fall alle Steuerbescheide der Broker und Banken in der Steuererklärung mit angeben, dann die Günstigerprüfung ankreuzen, wenn der Steuersatz tiefer liegt kann es was zurück geben.