Hallo allesamt
der o.g. Finanztipp ist sehr anschaulich erörtert.
Ich habe eine kleine Abänderung des Falles und möchte wissen, ob es zur Doppelbesteuerung kommen kann.
Fall:
Kind möchte Wohnrecht in dem Haus der Eltern haben. Das Haus erbt nach Ableben der Eltern das Kind (wohnt in dem Haus).
Das Wohnrecht unterliegt der Schenkungssteuer, klar (wahrscheinlich unterhalb der Freigrenze)
Nach dem Tod erbt das Kind das Haus und wohnt weiterhin dort.
Frage: Wird bei der Berechnung des Erbfalls das Wohnrecht abgezogen? Oder wird es dann doppelt versteuert, da die 10 Jahresfrist zwischen Wohnrechteintragung und Erbfall unterschritten wird.
Ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich zur Beantwortung meines sehr ungewöhnlichen Falles.
Viele Grüße
Antje