So sicherst du dir das lebenslange Wohnen

  • Hallo allesamt :)

    der o.g. Finanztipp ist sehr anschaulich erörtert.

    Ich habe eine kleine Abänderung des Falles und möchte wissen, ob es zur Doppelbesteuerung kommen kann.


    Fall:

    Kind möchte Wohnrecht in dem Haus der Eltern haben. Das Haus erbt nach Ableben der Eltern das Kind (wohnt in dem Haus).

    Das Wohnrecht unterliegt der Schenkungssteuer, klar (wahrscheinlich unterhalb der Freigrenze)

    Nach dem Tod erbt das Kind das Haus und wohnt weiterhin dort.

    Frage: Wird bei der Berechnung des Erbfalls das Wohnrecht abgezogen? Oder wird es dann doppelt versteuert, da die 10 Jahresfrist zwischen Wohnrechteintragung und Erbfall unterschritten wird.


    Ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich zur Beantwortung meines sehr ungewöhnlichen Falles.


    Viele Grüße

    Antje:)

  • Hallo Antje.M Und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    wie wäre es denn mit der Idee, dass die Eltern das Haus noch zu Lebzeiten an das Kind verschenken und den Eltern im Gegenzug ein Nießbrauchrecht (lebenslanges Wohnrecht) im Haus eingeräumt wird?


    Auch bei wertvolleren Immobilien könnte so eine mögliche spätere Erbschaftssteuer umgangen werden. Auch im Fall eines späteren Pflegefalls eines der Elternteile könnte so ein möglicher Verkauf der Immobilie zu Gunsten der Pflegekasse verhindert werden.

  • Hallo Antje.M Und Herzlich Willkommen im FT-Forum,

    wie wäre es denn mit der Idee, dass die Eltern das Haus noch zu Lebzeiten an das Kind verschenken und den Eltern im Gegenzug ein Nießbrauchrecht (lebenslanges Wohnrecht) im Haus eingeräumt wird?

    Hier kann ich nur warnen!

    Nießbrauch und Wohnrecht sind zwar eng miteinander verwandt, jedoch gibt es entscheidende Unterschiede wenn es in Richtung "Pflegeheim" geht. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung.

  • Hier kann ich nur warnen!

    Nießbrauch und Wohnrecht sind zwar eng miteinander verwandt, jedoch gibt es entscheidende Unterschiede wenn es in Richtung "Pflegeheim" geht. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung.

    Könntest Du die Unterschiede kurz zusammen fassen?

    Dann müsste man nicht rätseln.

  • ...

    Kind möchte Wohnrecht in dem Haus der Eltern haben. Das Haus erbt nach Ableben der Eltern das Kind (wohnt in dem Haus).

    ...

    Hilf mir doch mal auf die Sprünge, warum jemand überhaupt auf so eine Idee kommt? Unabhängig von der Schenkungssteuerfrage verursacht das jedenfalls zweimal Mühe und Kosten, um das Wohnrecht zunächst im Grundbuch eintragen zu lassen und es dann später wieder löschen zu lassen. Normalerweise sichert damit jemand sein persönliches Wohnbedürfnis, wenn Eigentum und Verfügungsgewalt über die Immobilie in andere Hände gegeben wird. Aber wer sowieso nichts hat, braucht dafür auch nicht abgesichert werden.

  • Hallo,


    erst einmal ganz herzlichen Dank für die Antworten und Vorschläge.


    Ich benötige leider keine anderen Vorschläge, sondern eine Antwort auf meine gestellte Frage der eventuellen Doppelbesteuerung.


    Andere Möglichkeiten scheiden leider aus :(


    Danke :)

    Antje