Hallo Finanztip Community,
wir haben eine Frage in Bezug auf Einliegerwohnung.
Zum Sachverhalt:
Das Einfamilienhaus wurde 1996 erbaut, 2014 von uns gekauft und liegt in Sachsen
wo das „modifizierte“ Bundesmodell verwendet wird.
Im Keller war ein ausgebauten Wohnbereich, wo ein Familienmitglied des Vorbesitzers gewohnt hatte.
1 Raum ist mit Küchenanschluss, Heizkörper und Fenster (war Wohnbereich), dann noch 1 Raum mit Heizung und Fenster (war Schlafzimmer), 1 kleines Duschbad mit WC (das WC haben wir bei Einzug ausgebaut / stillgelegt wegen Geruchsbelästigung). Der Keller hat ein Flur und mit Eingangstür von außen. (Feuerfeste Kellertür und zählt somit vermutlich als separater Eingang).
Es sind auch separate Wasserzähler und Stromzähleranschlüsse vorgesehen aber nur 1 Stromzähler installiert
In dem ehemaligen Wohnbereich liegt auch unsere Werkstatt und die ehemaligen Wohnräume sind für uns lediglich Abstellräume/Kellerräume.
Fragen:
Gilt es als Einliegerwohnung und muss so etwas nicht irgendwo "rechtlich" gemeldet sein bzw. wie ist das nun einzuordnen?
Wir nutzen es nicht als Wohnung bzw. Wohnfläche, sondern als Abstellräume/Keller
Muss ich die Wohnung als Einliegerwohnung angeben (Wohnfläche dazurechnen), separat aufführen
oder kann das weggelassen werden?
Man könnte es als Partykeller ausbauen. Aber momentan ist es ein „zu gerumpelter“ Abstellraum.
Ich hoffe es kann jemand Hinweise geben, wie wir uns zu verhalten haben bzw. an wen ich
mich diesbezüglich wenden könnte.
Danke & Viele Grüße
Klaus Willson