Strompreisbremse - Kontrolle Jahresverbrauchprognose 80%

  • Strompreisbremse


    Das 80%-Basiskontingent wird bei der Strompreisbremse – anders als bei der Gaspreisbremse – anhand der sogenannten Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Diese Prognose stellt der Stromnetzbetreiber. Sie basiert "in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch" Für gewöhnlich wird die Jahresverbrauchsprognose jeweils für ein Kalenderjahr neu festgelegt.


    In § 13 (1) StromNZV .heißt es: "Die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind verpflichtet, für jeden Lastprofilkunden des Lieferanten eine Prognose über den Jahresverbrauch festzulegen, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Die Prognose ist dem Lieferanten oder Netznutzer mitzuteilen."


    "in der Regel" - Vorjahresverbrauch - "gewöhnlich Kalenderjahr" - "letzte Abrechnung / Abrechnungsperode" ???????

    Alles ziemlich unklar, oder?

    Frage:

    Hat der Lastprofilkunde auch das Recht vom Netzbetreiber zu erfahren, welche Daten aus welchen Quellen für seine Jahresverbrauchsprognose zugrunde gelegt hat, oder muss der Letztverbraucher seine kostenrelevante Angabe "blind" akzeptieren.