Direktversicherung - Auszahlungen nicht im Ausland beziehbar?

  • Bei der Direktversicherung kriegt man die Beiträge in der Rentenzeit augezahlt. Auf die muss man Soczialabgaben und Steuern zahlen. So viel ist mir klar. Aber ich habe gehört, dass man die Beiträge nicht bezihen kann, wenn man nicht in Deutschland lebt?


    Was passiert, wenn ich im Alter in Spanien oder Thailand leben möchte? Ist das Geld dann futsch? Sorry enn ich blöd frage aber so eindeutig ist mir das Ganze nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Quelle aus einer Information der Hannoversche Versicherung:


    Wird das angesparte Altersvorsorgevermögen nicht als lebenslange Rente ausgezahlt, liegt eine sogenannte schädliche Verwendung vor (§ 93 Abs. 1 EStG). Eine schädliche Verwendung ist insbesondere gegeben,
    (a) wenn es aufgrund einer Vertragskündigung zu einer Auszahlung des angesammelten Kapitals kommt,
    (b) das Kapital im Todesfall ausgezahlt wird oder
    (c) die unbeschränkte Steuerpflicht des Zulageberechtigten bspw. durch Wegzug ins Ausland endet.



    Bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland (oder einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland) besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung bis zur Auszahlung der Vorsorgeleistung zu stunden. Bei Erhalt der Leistung sind dann 15 % des monatlichen Versorgungsbetrages zur Tilgung des gestundeten Rückzahlungsbetrages zu zahlen. Bei einer schädlichen Verwendung ist zudem zu beachten, dass die aus einem Altersvorsorgevertrag ausgezahlten Beiträge nach Abzug der Eigenbeiträge und Zulagen (also die Erträge und Wertsteigerungen) einkommenssteuerpflichtig sind (nachgelagerte Besteuerung gemäß § 22 Nr. 5 S. 3 EStG).

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Vorsicht! Hier wurde nach einer Direktversicherung gefragt.


    Die von @Henning zitierte Textpassage bezieht sich auf Altersvorsorgevermögen. Das sind zwei Paar Schuhe!
    "Altersvorsorgevermögen" ist der versicherungstechnische Begriff für die Riester-Rente. Das hat nix mit Direktversicherung zu tun.


    Bei der Direktversicherung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.
    Im Einzelfall ist das jedoch sehr kompliziert, da die Besteuerung davon abhängt, in welchem Ausmaß die Beiträge steuerfrei gestellt waren.


    Durch die historische Entwicklung der Förderung der Direktversicherung gibt es da mehrere Varianten, die einschlägig sein können.


    Auf jeden Fall gilt: Das Geld in einer Direktversicherung ist NIE "futsch". Auch wenn der Berechtigte später im Ausland lebt, erhält er seine Rente oder seine Kapitalzahlung. Die Besteuerung richtet sich nach den im Einzelfall vorliegenden Umständen.

    • Offizieller Beitrag

    ups ... danke @muc für den Hinweis, hab ich auf dem kleinen Display im Handy/Tablet doch glatt übersehen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Ihr seid die besten!!! Danke!!! Und schon winkt die Finca auf Mallorca mit Doppelbesteuerung ;)


    Das hatte mich nicht losgelassen. Vor allem meine Frau ist eine große Verfechterin davon, im Alter ins Warme zu ziehen und Neid erzeugende Postkarten nach hause zu schicken.

  • Ich denke im Ausland geht es leider nicht..da musst du dich an deinen versicherer wenden.


    Bevor Sie so etwas posten, sollten Sie die Beiträge der anderen hier lesen!


    Was meinen Sie denn mit "geht es leider nicht"?


    Bei mir herrscht die Devise "geht nicht" gibt's nicht. Es "geht" immer alles. Die Frage ist zu welchen Bedingungen und Konsequenzen. Dazu ist weiter oben alles gesagt worden.