Nießbrauchrecht - ja oder nein

  • Hallo zusammen,

    wir stehen vor der Entscheidung, unseren beiden Kindern unsere ETW mittels Nießbrauchrecht zu überlassen. Ich hab mittlerweile so vieles darüber gelesen, dass ich nun gänzlich verwirrt bin. Wir möchten weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben. Nun lese ich aber, dass die 'Kinder' schon jetzt dafür zahlen muss (entgangene Miete oder so ähnlich). Wer hat das schon mal gemacht und kann mir die Erfahrungen schildern?

    Mfg kokol

  • Ich stand vor knapp 25 Jahren vor der gleichen Entscheidung. Wohnrecht oder Nießbrauch?

    Für uns war die Entscheidung Wohnrecht die richtige.

    Da mein Vater mittlerweile verstorben ist und meine Mutter seit 2022 im Pflegeheim ist, müssen wir demnächst für unsere Mutter Sozialhilfe beantragen. Hier kommt dann der große Unterschied zum tragen. Bei Nießbrauch wird eine mögliche Mieteinnahme mit eingerechnet, nicht so beim Wohnrecht.

    Ich kann nur dazu raten einen Termin bei einem Notar zu vereinbaren. Hier gibt es viele Dinge zu beachten. Schenkungssteuer, mögliche Insolvenz, Einzug ins Pflegeheim, usw.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Bei uns wäre es jedoch so, dass keine Mieteinnahme bestehen würde, da wir ja selber weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben.

    Da der Notar ja auch etliches an Honorar erhält, möchte ich ihn eigentlich erst dann mit ins Boot holen, wenn es um Grundbucheintragen und Unterschriften geht. Langsam fürchte ich aber, ich muss ihn schon eher kontaktieren.

    Ihr habt euch auf jeden Fall rechtzeitig gekümmert - Kompliment. Wir sind 'zu spät' dran; da schon 68 und 71 J. ;)

  • Bei uns wäre es jedoch so, dass keine Mieteinnahme bestehen würde, da wir ja selber weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben.

    Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Bei Wohnrecht ist das kein Problem. Bei Nießbrauch sieht das etwas anders aus. Sollten deine Eltern im Pflegeheim sein und alle Ersparnisse aufgebraucht haben, wird das Sozialamt einen angemessenen Mietbetrag bei euch einfordern können.

  • Ich habe die Frage noch gar nicht richtig verstanden. Wem gehört die Wohnung, wem soll ein Nießbrauchrecht eingeräumt werden, und wer soll dann in der Wohnung wohnen?


    Und was bezweckt ihr mit der ganzen Sache?

  • Bei einem Nießbrauch könnte man die Wohnung oder Immobilie vermieten. Die Vermietung kann meines Wissens in diesem Fall verlangt werden, um die Kosten für das Pflegeheim (wenigstens teilweise) zu decken. Bei einem Wohnrecht ist eine Vermietung grundsätzlich nicht möglich, die Wohnung darf aber nur vom Wohnberechtigten genutzt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.


    Schwierig an der Situation ist, dass der Verzicht auf den Nießbrauch (gilt aber genauso für das Wohnrecht) als Schenkung gilt. Diese Schenkung kann innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung zurückgefordert werden bzw. der Wert der Schenkung, um die Kosten der Pflege zu begleichen. Es ist also nicht möglich, kurzfristig auf die evtl. Pflegebedürftigkeit zu reagieren.


    Gute Nachricht: Es kommt immer auf die Vertragsgestaltung an, welche Folgen bei einer Pflegebedürftigkeit eintreten. Hierzu sollte man sich mindestens beim Notar beraten lassen.


    PS: Die Notarkosten bestimmen sich, soweit ich weiß, nur nach dem Gegenstandswert und nicht nach dem Aufwand des Notars. D.h. wenn man bei diesem Notar die Verträge auch zeitnah abschließen wird, sollte die Beratung inklusive sein - einfach freundlich nachfragen.

  • Ich habe die Frage noch gar nicht richtig verstanden. Wem gehört die Wohnung, wem soll ein Nießbrauchrecht eingeräumt werden, und wer soll dann in der Wohnung wohnen?


    Und was bezweckt ihr mit der ganzen Sache?

    Die Wohnung gehört meinem Mann und mir und wir möchten sp lange es geht auch noch darin wohnen bleiben. Wir möchten die Wohnung aus steuerlichen Gründen schon jetzt den Kindern schenken bzw. überschreiben.

  • Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Bei Wohnrecht ist das kein Problem. Bei Nießbrauch sieht das etwas anders aus. Sollten deine Eltern im Pflegeheim sein und alle Ersparnisse aufgebraucht haben, wird das Sozialamt einen angemessenen Mietbetrag bei euch einfordern können.

    Ich habe mich leider missverständlich ausgedrückt, denn es geht um die Wohnung, die meinem Mann und mir gehört - und WIR möchten sie den Kindern 'überlassen'. Die 10-Jahresklausel ist mir sehrwohl bekannt.

  • Was soll denn steuerlich anders sein, wenn die Wohnung jetzt geschenkt statt später vererbt wird?

  • Was soll denn steuerlich anders sein, wenn die Wohnung jetzt geschenkt statt später vererbt wird?

    Na ja, die Hoffnung wird sein, dass zwischen jetzt und dem Erbfall mehr als 10 Jahre liegen, so dass der Freibetrag dann erneut ausgeschöpft werden kann.


    Das ganze macht natürlich nur Sinn, wenn außer der Wohnung auch noch anderes nicht allzu kleines Vermögen vorhanden und zu vererben ist.


    Man kann das schon machen, prinzipiell funktioniert das umso stressfreier, je weniger man sich mit den Kindern in den nächsten Jahren verkracht… Unterschied Wohnrecht und Nießbrauch wurde oben ja schon angesprochen.


    Aber noch mal ganz klar: Ihr MÜSST das nicht machen, wenn Ihr viel zu vererben habt, dann wird die in Deutschland relativ humane Erbschaftsteuer Eure Kinder auch nicht umbringen, und sie werden hinterher immer noch viel übrig haben.

  • Richtig, und dabei sollte nicht nur auf eine evtl. Erbschaftsteuerbelastung geschaut, sondern auch die Kosten verglichen werden. Wegen der Erbschaftsteuer kann es sich nur lohnen, wenn mehr als 10 Jahre nach der Schenkung nochmal pro Kind mehr als 400.000 € vererbt werden. Für die Schenkung zu Lebzeiten plus dinglich gesichertem Wohnrecht oder Nießbrauch fällt ein vierstelliger Betrag (je nach Wert typischerweise 3.000 € - 5.000 €) für Notar und Grundbuch an. Im Erbfall zahlt dann der Erbe noch ein paar Hundert Euro, um das Grundbuch wieder von den Belastungen zu säubern. Wird die Immobilie vererbt, fallen nur die Kosten für den Erbschein an und das ist nur ein Bruchteil der jetzt entstehenden Kosten für die Schenkung. Die Eigentumsumschreibung ist dann kostenfrei.

  • Grundsätzlich finde ich, dass man gut das verschenken kann, was man nicht braucht. Wenn ihr auf dem Konto ein paar hundert tausend EUR rumliegen habt, die ihr in eurem Leben nach allem Ermessen nicht mehr ausgeben werdet, dann könnt ihr die problemlos an eure Kinder verschenken.


    Die Wohnung braucht ihr aber ja noch - daher das mit dem Wohnrecht… Ob man gerade die verschenken will?