Angaben zur Grundsteuer

  • Hallo in die Runde,
    darf ich meine Angaben zum Gebäude (Gebäudeart, Nutzfläche) in einer Eigentümergemeinschaft den anderen Eigentümern mitteilen?
    Ich frage wegen des Verbots "Steuerberatung"


    Danke im Voraus!

  • Bei einer Eigentümergemeinschaft gibt es einen Empfangsbefvollmächtichten, der vom Finanzamt angeschrieben wird. Dieser gibt den Grundsteuerbescheid ab, in dem alle Eigentümer namentlich mit ihrem jeweiligen Anteilen benannt sein müssen.

  • Richtig, aber wahrscheinlich ging es bei der Frage um Wohneigentum, also eher um das Gegenteil einer Eigentümergemeinschaft.


    Steuerberatung ist übrigens nicht verboten. Wenn die lebenserfahrene Oma dem dummen Enkel steuerliche Ratschläge gibt, ist das erlaubt. Lediglich die "geschäftsmäßige" Steuerberatung ist auf bestimmte Personen und Vereinigungen beschränkt.

  • Dann handelt es sich um eine Eigentumswohnung, deren Daten zu Größe und Anteil am Grundstück dem Kaufvertrag zu entnehmen sind. Ebenso die Größe der Wohnung. Darüber sind die Eigentümer der anderen Wohnungen nicht zu informieren.