Hallo,
mich irritiert in § 136 (2) SGB III:
"Wer das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches erforderliche Lebensjahr vollendet hat, hat vom Beginn des folgenden Monats an keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld."
die Formulierung Lebensjahr.
Bedeutet dies, dass bei Anspruch auf Regelaltersrente mit z.B. 65 Jahren und 6 Monaten, dass die Zahlung von ALG 1 trotzdem im Monat des 65. Geburtstages endet? (Die Erfüllung aller anderen Voraussetzungen zur Zahlung von ALG 1 wird vorausgesetzt.)
Danke für qualifizierte Hinweise