Lieferverzug , kein Recht auf Schadensersatz ?

  • Bestellt wurde ein Anhänger der zum Wohnwagen ausgebaut werden sollte

    Der Händler ist in Lieferzug gesetzt und bietet mir an den Kauf rückgängig zu machen

    Anzahlung zurück ……

    - Habe ich keine Möglichkeit Schadensersatz für das bereits gekaufte Inventar .wie z.b. Heizung ,Solar , Akkupack zu bekommen ??


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  • Hallo Jo1,


    eine verbindliche Antwort werden Sie nur bei einer Rechtsberatung durch einen Anwalt bekommen, der auch den Vertrag genau prüft.

    Aber vorher könnten Sie einmal Ihren Liefervertrag genau lesen. Steht da wirklich ein verbindlicher Liefertermin drin? Heute im Kfz- Handel eher unüblich. Und warum kann denn der Händler nicht liefern, ggf. höhere Gewalt? Es gibt sicherlich auch Ansatzpunkte für nutzlose Aufwendungen im Vertrauen auf das Zustandekommen eines Geschäftes. Das kommt aber sehr auf den Einzelfall an. Überlegen Sie, ob der Aufwand den möglichen Nutzen rechtfertigt.


    Gruß Pumphut

  • Vermute er möchte nicht liefern ,da er den Anhaenger bereits für einen höheren Preis verkaufen könnte .Kann ich natürlich nicht nachweisen .


    Ärgerlich ist für mich einfach das ich mich darauf verlassen habe das im Dez 2022 geliefert wird und ich im Vorfeld schon einige Dinge für den Einbau gekauft habe .

    Danke für eine kompetente INFO ?

  • Des Weiteren stell ich mir die Frage — muss ich einer Rueckgaengigmachung des Vertrags zustimmen ?

    Oder kann ich auf eine Lieferung bestehen ?


    Danke für ein Feedback

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  • Natürlich kannst du auf Lieferung bestehen und das solltest du auch, wenn du Schadensersatzansprüche geltend machen willst. Wenn der Vertrag aufgehoben wird, hast du keine weiteren Ansprüche als nur die Rückgabe der Anzahlung. Wenn er in Verzug ist, kannst du Schadensersatz geltend machen. Und dazu gehören neben dem Verzögerungsschaden auch die vergeblichen Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Bestand des Vertrags gemacht wurden. Was die bereits angeschafften Sachen angeht, muss aber auch ein Schaden vorliegen. Wenn das Maßanfertigungen speziell für diesen Anhänger sind, wird der Schaden wohl zu bejahen sein. Wenn die Sachen aber genauso gut in einen als Ersatz anzuschaffenden anderen Anhänger eingebaut werden können, dann eher nicht.

  • Hallo Jo1,


    vorweg: Laienmeinung, keine Rechtsberatung.


    Was Sie vermuten, ist nicht relevant. Was hat Ihnen denn der Händler geschrieben(!), warum er nicht liefert? Die Erfüllung eines inzwischen unmöglich gewordenen Vertrages können Sie nicht verlangen, z.B. Hersteller hat die Produktion eingestellt. Da bleibt nur Rückabwicklung und eventuell(!) Schadenersatz. Falls der Hersteller weiter aber nun zum höheren Preis liefert, können Sie ggf. auf Erfüllung zum alten Preis bestehen.


    Aber wie schon geschrieben, dass kommt sehr auf die Details an und bedarf der fachkundigen Beratung unter Prüfung des Vertrages.


    Gruß Pumphut

  • Ich glaube aber fast, dass man sich als erstes gründlich anschauen muss, ob tatsächlich im rechtlich bindenden Sinn bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.


    Und falls das tatsächlich zu bejahen ist, würde ich auf die Offerte des Verkäufers fragen, wie er gedenkt damit umzugehen, dass durch X und Y bereits Kosten entstanden sind?