Wechsel GKV in PKV

  • zu 1) ja, passt so wie geschrieben

    zu 2) und 3) steht oben etwas zwischen Deinen Zeilen - okay?

    Vielen Dank für die Antwort. :)

    Ja Arbeitsunfähigkeit wird per Krankentagegeld abgesichert. Eine BU möchte ich jedoch nicht.

    Im absoluten Worst Case sollte man aber wieder in die GKV rutschen sobald man nach anhaltender Berufsunfähigkeit Sozialhilfe erhält oder? Oder könnte man über die Familienversicherung des Partners dann mit rein? Kennt sich da jemand aus?

  • Zu1: Sind beide verheiratet und der privatversicherte verdient über JAEG (was bei Angestellten eh der Fall ist) kann das Kind der in der Familienversicherung bleiben, wenn das GKV Mitglied mehr verdient als der PKV Partner.

    Wenn die Voraussetzungen entfallen, muss das Kind freiwillig in der GKV versichert werden oder privat.


    Zu 2: ab Ehe gleiche Voraussetzungen wie oben

  • Hallo,


    ich bräuchte auch kurzfristig Hilfe bzgl. Wechsel GKV in PKV.


    Ich habe bereits einen Vertrag unterschrieben, befinde mich aber noch im Widerrufszeitraum.


    Wie ich jetzt erfahren habe, kann bzw. wird sich nach Wechsel von der GKV in die PKV die Lohnsteuer erhöhen.


    Grund ist der geringere als Vorsorgeauf- wand zu berücksichtigende Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung.


    Ich habe von einem Kollegen erfahren, das es bei ihm eine 100€ höhere Lohnsteuer/ Monat ausgemacht hat.


    Kann mir jemand helfen und einen Tipp bzgl. Vergleichsrechnung geben?


    Gibt es online etwas?



    Danke und viele Grüße

  • Steuern sollten der letzte Punkt sein, der die Entscheidung gKV/pKV beeinflusst.


    Die Differenz zwischen Beitrag gKV und pKV multipliziert mit dem Grenzsteuersatz (ergibt sich aus dem Jahresbrutto) sollte sich wohl relativ schlank ermitteln lassen.

  • hallo Alex7284 ,


    vorab: Keine Steuerberatung :S


    Mach Dir keinen unnötigen Stress. Das mit der Steuer pendelt sich spätestens mit deinem Einkommensteuerbescheid ein.


    Erklärung für den höheren Lohnsteuerabzug als PKV-Versicherter:

    Bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern berücksichtigt der Arbeitgeber den hohen KV- und PV-Beitrag bereits bei der Lohnsteuerfestsetzung. Das wirkt wie ein entsprechend hoher Freibetrag.


    Bei PKV-versicherten Arbeitnehmern wirkt sich der KV- und PV-Beitrag erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus. Wenn Du diesen Effekt zeitlich vorziehen willst, lege dem AG eine entsprechende Bescheinigung der PKV vor, dann kommt der in die Gänge.


    Fairerweise hätte dein PKV-Fuzzi dich darauf hinweisen müssen (gilt unisono auch beim Kollegen mit dem 100 € Lohnsteuerplus). Die Frage ist natürlich, ob er nicht wollte oder nicht konnte. Oder ob du es vergessen hast, dass er es doch gemacht hat.


    Mach einfach mal die Probe aufs Exempel. Zieh dir online einen Brutto-Nettolohnrechner auf, gib deine Einkommenswerte ein und variiere von gesetzlich nach privat. Bei privat kannst du als Beitrag eingeben, was du willst, der Rechner tut so, als wenn du gar nicht versichert wärst.


    Das hat aber nichts zu bedeuten.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Erklärung für den höheren Lohnsteuerabzug als PKV-Versicherter:

    Bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern berücksichtigt der Arbeitgeber den hohen KV- und PV-Beitrag bereits bei der Lohnsteuerfestsetzung. Das wirkt wie ein entsprechend hoher Freibetrag.


    Bei PKV-versicherten Arbeitnehmern wirkt sich der KV- und PV-Beitrag erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus.

    Das verblüfft mich jetzt. Wie kommt das? Der Arbeitgeber weiß schließlich, was der PKV-versicherte Angestellte an Krankenkassenbeitrag bezahlt, schließlich zahlt er ihm ja einen hälftigen Zuschuß.


    Insgesamt dürfte der Angestellte mit dem niedrigen Krankenkassenbeitrag bei sonst gleichen Verhältnissen netto mehr haben als der mit dem höheren Krankenkassenbeitrag.

  • Das verblüfft mich jetzt. Wie kommt das? Der Arbeitgeber weiß schließlich, was der PKV-versicherte Angestellte an Krankenkassenbeitrag bezahlt, schließlich zahlt er ihm ja einen hälftigen Zuschuß.

    'Wissen' heißt nicht 'machen'. Das Problem liegt außerdem darin, dass die reine Beitragsinformation zur Ermittlung des Zuschusses noch nichts darüber aussagt, wie hoch der steuerlich abzugsfähige prozentuale Beitragsanteil ist.


    Verbockt hat das das in 2009 amtierende Finanzministerium bei der Konstruktion des ihm vom BVerfg aufgezwungenen "Beitragsentlastungsgesetzes".


    Frei nach dem Motto "Das Imperium schlägt zurück". Und zwar in Form eines völlig intransparent gestrickten und kompliziert umzusetzenden Modus der steuerlichen Abzugsfähigkeit von PKV-Beiträgen. Das wäre auch einfacher gegangen, wenn man gewollt hätte.


    Diese anfängliche, scheinbare steuerliche Benachteiligung der in die PKV wechselnden Arbeitnehmer ist ein Ergebnis des Ganzen, vermutlich ein gewolltes, zumindest ein ein Kauf genommenes.

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  • Ich kann Deinen Beitrag nicht nachvollziehen.


    Du behauptest, der Arbeitgeber berücksichtige die steuerliche Abzugsfähigkeit des Krankenkassenbeitrags eines GKV-Versicherten bei der Lohnabrechnung, den Krankenkassenbeitrag eines PKV-Versicherten aber nicht, weil er nicht wisse, welcher Anteil des PKV-Beitrags steuerlich absetzbar ist.


    Ich bekomme jedes Jahr rechtzeitig eine Bescheinigung von meiner Krankenkasse über die Höhe des Beitrags ingesamt sowie den steuerlich absetzbaren Teil. Diese Daten berücksichtigt mein Arbeitgeber auch korrekt im Rahmen der Lohnabrechnung.

  • Ich kann Deinen Beitrag nicht nachvollziehen.


    Du behauptest, der Arbeitgeber berücksichtige die steuerliche Abzugsfähigkeit des Krankenkassenbeitrags eines GKV-Versicherten bei der Lohnabrechnung, den Krankenkassenbeitrag eines PKV-Versicherten aber nicht, weil er nicht wisse, welcher Anteil des PKV-Beitrags steuerlich absetzbar ist.


    Ich bekomme jedes Jahr rechtzeitig eine Bescheinigung von meiner Krankenkasse über die Höhe des Beitrags ingesamt sowie den steuerlich absetzbaren Teil. Diese Daten berücksichtigt mein Arbeitgeber auch korrekt im Rahmen der Lohnabrechnung.

    Wie lange bist du schon in der PKV? Ich schätze mal "> 1 Jahr".


    Wer aber erst gerade wechselt, wird auf Anhieb vom Arbeitgeber auf 0 gesetzt und schaut dann bei der ersten Gehaltsabrechnung in die Röhre. Niedrigerer KV-Beitrag und trotzdem weniger Netto?? Wie kann das sein?


    Genau in diesem Pfeffer liegt der Hase. Glücklicherweise nur anfänglich und daher nur scheinbar.


    Du hast diese Phase ja GsD schon hinter dir (t > 1) ;) .

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  • Wer ... gerade wechselt, wird auf Anhieb vom Arbeitgeber auf 0 gesetzt und schaut dann bei der ersten Gehaltsabrechnung in die Röhre. Niedrigerer KV-Beitrag und trotzdem weniger Netto? Wie kann das sein?

    Ich glaube diese Behauptung bis zum Beweis des Gegenteils nicht.


    Die PKV-Gesellschaft weiß von jedem Tarif, welcher Teil steuerlich absetzbar ist und welcher nicht. Das dürfte sie auch einem Neuversicherten bescheinigen. Ich sehe da keinen Hinderungsgrund, weswegen ein Arbeitgeber diesen Betrag nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigen sollte.

  • Ich glaube diese Behauptung bis zum Beweis des Gegenteils nicht.


    Die PKV-Gesellschaft weiß von jedem Tarif, welcher Teil steuerlich absetzbar ist und welcher nicht. Das dürfte sie auch einem Neuversicherten bescheinigen. Ich sehe da keinen Hinderungsgrund, weswegen ein Arbeitgeber diesen Betrag nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigen sollte.

    Ich auch nicht. Er muss es ja nur machen.


    Aber vorher kommt die kalte Dusche mit der ersten Gehaltsabrechnung, weil er es da noch nicht gemacht hat, weil er noch von nix keine Ahnung gehabt hat, der damische, der Arbeitgeber.


    Auf sozialbürokatisch: Ihm lagen zunächst die dazu erforderlichen Daten nicht vor. Aber sobald das der Fall ist, dann beeilt er sich. Oder auch nicht.

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  • Hallo,


    vielen Dank erstmal für die zahlreichen Rückmeldungen!!


    Ärgert mich schon etwas..

    Mein Tarif in der pKV wird nur geringfügig günstiger sein als in der gKV. Habe mich gefreut, das ich bei besserer Leistung noch etwas weniger bezahle…


    Dann habe ich jetzt diese die Hiobsbotschaft zum Thena erhalten…


    Muss schauen, ob ich nicht sogar wieder zurückrudere von dem pKV- Vetrag…

  • Viel Spaß beim zurückrudern.


    Dann musst du dich auch nicht ärgern über ein Rezept, dass dich 13,50 Euro kost statt 5 Euro via Kassenrezept. Und die du dann auch noch voll hinblättern musst. Ohne zu wissen, ob du die jemals wieder rauskriegst.

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  • Hallo Alex7284 , vielleicht ist es wirklich eine gute Gelegenheit, Deine Entscheidung noch einmal zu reflektieren. Bei jeder anderen Versicherung müsste man bei besserer Leistung für weniger Geld nicht lange nachdenken, aber bei der Krankenversicherung ist es schon eine besondere Entscheidung. Hast Du Dich zur Systemfrage beraten lassen? Hier laufen mehr Anfragen von Leuten mit Rückkehrwunsch in die GKV ein, aber starke Befürworter des PKV-Systems gibt es auch.