Guten Tag,
ich habe folgendes Problem und komme nicht weiter mit meinen Recherchen.
Hintergrund ist dass ich aufgrund einer einmaligen Kapitalauszahlung einer Rentenversicherung jetzt monatlich einen Beitrag an die KK zahlen muss. 10 Jahre lang, dass ist gesetzlich so geregelt. Nun geht es um die Berechnung der Höhe der Zahlung. Die KK hat mir nun eine neue Berechnung übermittelt aufgrund der Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze im neuen Jahr. Aktuell bin ich auch Bezieher von KG da ich AU seit geraumer Zeit bin. Der Beitragssatz zur Zahlung errechnet sich aktuell bei mir aus der Beitragsbemessungsgrenze und davon 80%. Die Differenz daraus ist der Wert der mir zur Berechnung der Beiträge der KV / Zustb. / PV veranschlagt wird.
In den ersten beiden Jahren wurde der Freibetrag bei der KV sowie dem Zusatb. noch berücksichtigt. Nun schreibt die Krankenkasse mir dass der Betriebrentenfreibetrag in meiner Berechnung keine Berücksichtigung mehr finden kann. Ist dass korrekt?
Wo kann ich dass nachlesen dass die KK im Recht ist oder muss dass weiterhin berücksichtigt werden. Kann ich eine Auskunft bekommen wie ich in dem Thema weiter kommen kann?
Besten Dank und Grüße
Roland