Grundsteuererklärung: Temporärer Wegfall einer Terassenfläche

  • Hallo zuammen,
    ich habe kürzlich eine Terasse komplett abgerissen. Irgendwann soll sie neu aufgebaut werden.
    Meine Frage: gebe ich in der GE die Fläche ohne diese Terasse an oder muss ich die zukünftig neu zu bauende Fläche mit angeben?
    Meiner Meinung nach zählt der Status quo, also Fläche ohne die Terasse.
    Und wenn die neue Terasse fertig ist, muss sie dann nachgemeldet werden?
    Für Hinweise bin ich dankbar.
    Gruß Trebo

  • Geht es nicht um den Stand 01.01.2022?

    (Habe das Formular nicht mehr vor Augen.)

  • Abgesehen davon, dass sich da sicher nichts ändert, weil zwischen alter und neuer Terrasse kurz mal keine da ist, wäre zu bedenken, dass es um den Zustand zum Stichtag 1.1.22 geht.

    Also wenn Du die Terrasse im Sommer abgerissen hast, ist es schon daher kein Thema...

  • Du machst eine Erklärung per 01.01.2022 inkl. Terrasse. Wenn die Terrasse in 2022 abgerissen wird und sich der Wert des Grundstücks dadurch um mehr als 15.000 Euro verändert, dann machst du per 01.01.2023 eine Wertfortschreibung. Baust du die Terrasse dann in 2023 neu und der Wert des Grundstücks verändert sich wieder um mehr als 15.000 Euro, dann machst du zum 01.01.2024 wieder eine Wertfortschreibung.


    Alternativ sparst du dir die ganzen Erklärungen und zahlst einfach die 10 Euro Grundsteuer mehr.