BU Rente vorübergehend beziehen - was passiert anschließend mit Vertrag?

  • Hallo,

    mir ist bewusst geworden, dass ich wahrscheinlich hätte Berufsunfähigkeitsrente beziehen können, da ich seit 3 Jahren arbeitsunfähig erkrankt bin. Allerdings rechne ich damit wieder arbeiten zu können, wenn auch nur in Teilzeit, aber das habe ich auch zuvor schon getan. Meine alte Stelle habe ich verloren. Ich frage mich, was es für die Zukunft bedeuten würde, wenn ich mich jetzt an die Versicherung wende und meine Arbeitsunfähigkeit anzeige. Wenn ich, sagen wir, in einem halben Jahr wieder eine Arbeit aufnehmen würde, würden die Zahlungen eingestellt (wenn ich die überhaupt bekommen würde, wenn ich mich jetzt an die Versicherung wende) und die Versicherung würde wieder normal weiterlaufen oder hätte ich sie dann aufgebraucht und wäre für künftige Phasen der Arbeits-/Berufsunfähigkeit nicht mehr abgesichert?

    Ich versuche jetzt noch ein Zweitstudium abzuschließen, umzuziehen und hoffe anschließend wieder eine neue Stelle in Teilzeit zu finden.Konkret frage ich mich, ob es sinnvoll wäre jetzt noch zu versuchen an die Berufsunfähigkeitsrente zu kommen oder ich besser die verbleibende Zeit mit Erspartem überbrücke, um im späteren Bedarfsfall auf die BU zugreifen zu können. Macht es Sinn mich dazu im Rahmen einer Honorarberatung beraten zu lassen oder eher das jetzt weiter so durchzuziehen.

    Ich weiß, das hört sich seltsam an, aber mir ist wirklich erst jetzt bewusst geworden, dass meine derzeitige Situation so ein Fall ist, den die BU absichern soll.

    Für eine Einschätzung wäre ich dankbar.

    VG Aura

  • Ich frage mich, was es für die Zukunft bedeuten würde, wenn ich mich jetzt an die Versicherung wende und meine Arbeitsunfähigkeit anzeige.

    Hallo Aura , erst einmal wünsche ich Ihnen natürlich, dass Sie möglichst bald wieder auf die Beine kommen.


    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung "verbraucht" sich nicht durch Leistung. Im Gegenteil, bei "guten" Anbietern bleiben Erhöhungen während der Leistungsdauer aufgrund von Leistungsdynamiken auch danach erhalten, d.h. die abgesicherte BU Rente ist nach einer evtl. Wiederherstellung der Arbeitskraft sogar etwas höher.


    Anders sofern Sie "nur" arbeitsunfähig und nicht berufsunfähig sind. Leistungen aus einer sog. Arbeitsunfähigkeitsklausel werden i.d.R. nur für einen maximalen Zeitraum von z.B. 24 Monaten während der gesamten Vertragsdauer gewährt. Wenn Sie also für 6 Monate Leistungen bezogen haben, bleiben für künftige Arbeitsunfähigkeiten nur noch 18 Monate übrig.


    In beiden Fällen würde ich nicht auf später spekulieren, sondern, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, Leistungen beanspruchen. Falls Sie das Geld nicht unbedingt für Ihren Lebensunterhalt benötigen, können Sie es ja rentierlich anlegen. Davon haben Sie mehr, als von eventuellen späteren Leistungen.


    Zur Klärung dieser punktuellen Frage brauchen Sie m.E. nicht unbedingt weitere Beratung. Zur Beantragung von BU Leistungen würde ich aber immer einen Profi hinzuziehen. Die am schwersten zu korrigierenden Fehler werden in dieser Phase gemacht. Schicken Sie mir bei Bedarf gerne eine Nachricht, dann empfehle ich Ihnen dazu einen bewährten Ansprechpartner.


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