Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr: Wann greifen die Preisbremsen?

  • Greifen die Regelungen für die Preisbremsen
    a) bereits für meine anstehenden Rechnungen für den Zeitraum vom 1.1.-31.12.2022 oder

    b) erst für die Rechnung für den Zeitraum 1.1.-31.12.2023, die ich dann Anfang 2024 erhalten werde?
    Mit anderen Worten: War es unter diesem Aspekt günstig oder ungünstig bereit in 2022 Strom und Gas einzusparen?

  • BS.C: Schon klar. Aber im Detail: Welcher ist der Referenzzeitraum, demgegenüber die Einsparungen berechnet werden?
    a) Referenz-Abrechnung datierend aus 2022 für Zeitraum 2021 mit Einsparbonuszahlung in 2023 oder
    b) Referenz-Abrechnung datierend aus 2023 für Zeitraum 2022 mit Einsparbonuszahlung in 2024?

  • Und gefragt war ja im Weiteren danach, ob sich unter diesem Aspekt eine Verbrauchsersparnis bereits im Zeitraum 2022 monetär günstig oder ungünstig auswirkt - also eine rein "abrechnungstechnische" Frage.

    Dass Energiesparen sich generell immer lohnt ist selbstverständlich und steht außer Frage.

  • Du sprichst in Rätseln. Auf irgendwelche Bonuszahlungen kommt es nicht an. Der Referenzwert ist der Verbrauch, wieviel der Verbrauch gekostet hat, spielt keine Rolle.


    Entscheidend ist normalerweise der Jahresverbrauch, der bei der letzten Ablesung des Netzbetreibers ermittelt wurde. Der Abrechnungstermin des Versorgers kann damit übereinstimmen, tut es aber in der Regel nicht.

  • Kurz gesagt wenn Sie 2022 schon Strom / Gas gespart haben. Haben Sie damit den Grundwert der 80% reduziert.