Grundsteuererklärung _ Wald-Teilfläche auf einem bebauten Grundstück

  • Hallo,

    Es eilt ja mit der Grundsteuererklärung, habe aber noch folgendes Problem:

    Folgendes ist bei mir der Fall:


    Ich habe beim Finanzamt zwei Aktenzeichen:

    Eins für das Wohngrundstück

    Eins für "Stückländereien" (Land- und Forstwirtschaft)


    Auf dem Wohngrundstück ist ein Teil der Fläche Wald (Laubwald)

    Das steht in den Flurstücks-Daten, die man über die öffentliche Katasterkarte des Kreises abrufen kann.


    Wie muß das bei der Grundsteuererklärung angegeben werden?


    Ist folgendes richtig:

    Bei der Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohngrundstücks nur die eigentliche Wohnbaufläche angeben.

    Die Wald-Teilfläche auf dem Wohngrundstück in der Erklärung mit dem AZ der "Stückländereien" angeben.


    Ist das so richtig?


    Oder muß in der Erklärung mit AZ des Wohngrundstücks unbedingt die gesamte Fläche des Flurstücks angegeben werden?


    Wenn ich (in Elster) darin versuche, die beiden Teilflächen anzugeben (Wohnfläche, Wald) dann erscheinen Fehlermeldungen.


    Es würde mir sehr helfen, wenn mir dazu jemand etwas sagen könnte.

    Bernd

  • Jedem Aktenzeichen ist ein oder mehrere Flurstücke zugeordnet. Nur in den seltensten Fälle ist ein Flurstück rechnerisch aufgeteilt (meist Altfälle aus der ehemaligen DDR - da ging es nach der Wende recht wild zu).


    Bei jedem Aktenzeichen sind die zugeordneten Flurstücke in voller Höhe anzugeben.

  • Bei beiden Aktenzeichen ist die ganze Grundstücksfläche mit Flur und Flurstücksnummern anzugeben. Bei Land- und Forstwirtschaft ist zudem die Nutzung der Fläche anzugeben. Hierfür gibt es einen Katalog in Elster aus dem die Nutzungsart (Forstwirtschaft) entnommen werden kann, der dann eine Fläche zuzuordnen ist. Diese Daten werden in Niedersachsen dem Grundeigentümer mitgeteilt und sind einzutragen.

    Als Sicherheit im Hauptbogen in der Vermerkebene einen Eintrag machen: "Für gleiche Fläche eigenes AZ für Land- und Fortswirtschaft" und "Für gleiche Fläche eigenes AZ als bebautes Grundstück".

  • Ich habe einen ähnlichen Fall - zwei Aktenzeichen für das gleiche Grundstück, ein langes Handtuch mit 4000 qm, vorne ein EFH und hinten alles grün.


    Unter dem einen AZ las ich (gerundet) 700 qm mit BRW für die Hütte und 3.300 qm für das übrige Gedöns, darunter Hausnahes Gartenland, Freizeit/Erholungs, Deponie und last not least Landwitrtschaft.


    Unter dem anderen AZ das Gleiche, nur verteilt auf 740 qm Hütte und 3.260 qm für den Rest.


    Ein Anruf auf der mir genannen Hotline - den hast du wohl noch vor Dir - ergab, dass siich mein Gesprächspartner in der Materie noch besser auskannte als in deutscher Telefongrammatik, aber das war dann weder sein Problem noch meines.


    Ich durfte mich frei entscheiden und habe für 700 vs. 3300 optiert. Grundsteuerlich motivierten Besichtigungen allfälliger Amtspersonen sehe ich mit Gelassenheit entgegen. Sie kriegen sogar einen Kaffee von mir, gerne auch einen hauseigenen 3.300er Apfelsaft. :)


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Jedem Aktenzeichen ist ein oder mehrere Flurstücke zugeordnet. Nur in den seltensten Fälle ist ein Flurstück rechnerisch aufgeteilt (meist Altfälle aus der ehemaligen DDR - da ging es nach der Wende recht wild zu).


    Bei jedem Aktenzeichen sind die zugeordneten Flurstücke in voller Höhe anzugeben.

    Es kommt meiner Meinung nach ziemlich oft vor, daß es auf einem Flurstück mehrere Teilflächen mit verschieden Nutzungen gibt.

    Und das muß auch in der Grundsteuererklärung detailliert angegeben werden.


    Mir hat jemand mitgeteilt, daß man die Gesamtfläche des Flurstucks eintragen muß,

    und die Teilflächen der verschieden Nutzungen mit Zähler und Nenner der Flurstücks-Fläche angeben muß.


    In der Erklärung mit dem Aktenzeichen des Wohngrundstücks die Teilfläche der Wohnbaufläche,

    und in der Erklärung mit dem Aktenzeichen der Land-und Forstwirtschaft die Teilfläche des Waldes.

  • Hallo Alexis,

    Du machst ziemlich lustige Formulierungen.


    "... sich mein Gesprächspartner in der Materie noch besser auskannte als in deutscher Telefongrammatik":)


    "Grundsteuerlich motivierten Besichtigungen allfälliger Amtspersonen ..." :)


    ich quäle mich im Moment noch rum, die Grundsteuererklärung richtig zu machen.

    es könnte sich auf lange Zeit auswirken, wenn man etwas falsch macht.

    MfG, Be21

  • Hallo be21,

    Deine Sorge kann ich verstehen. Auch ich bin nicht 100%ig sicher, dass wir es nicht noch besser, also steuersparender, hätten ausfüllen können.


    Aber wir haben momentan noch andere Baustellen, so dass wir erst mal froh sind, unsere insgesamt 4 Aktenzeichen (2 gemeinsame und noch 2 weitere meiner Frau, die mich selbst nicht tangieren) aus dem Kreuz haben.


    Achte darauf, dass es bei verspäteter Abgsabe nicht unnötig hart kommt. Hier bei Finanztip (nicht im Forum) gibt es jedenfalls einen aktuellen Beitrag von letzter Woche, was man als voraussichtlicher Terminverpasser tun sollte, um die Konsequenzen möglichst moderat zu halten. Eine gediegene Begründung dafür wäre schon mal nicht schlecht.


    Ich drücke die Daumen, dass das Dir gelingt.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • "Es kommt meiner Meinung nach ziemlich oft vor, daß es auf einem Flurstück mehrere Teilflächen mit verschieden Nutzungen gibt."


    -> Grundsätzlich ja.


    "Und das muß auch in der Grundsteuererklärung detailliert angegeben werden."


    -> Grundsätzlich nein. Der Bodenrichtwert bezieht sich in der Regel auf das ganze Flurstück, unabhängig von der Nutzung. Anders ist das bei LuF.


    "Mir hat jemand mitgeteilt, daß man die Gesamtfläche des Flurstucks eintragen muß,

    und die Teilflächen der verschieden Nutzungen mit Zähler und Nenner der Flurstücks-Fläche angeben muß."


    -> Wer sagt denn so etwas? Kannst du zwar machen, aber außer bei LuF interessiert das eigentlich nicht. Bei rund 180 Erklärungen im Betrieb haben wir bislang noch keine Erfahrung in dieser Richtung gemacht. Die veranlagen einfach nur das weg, was wir melden.

  • "Und das muß auch in der Grundsteuererklärung detailliert angegeben werden."


    -> Grundsätzlich nein. Der Bodenrichtwert bezieht sich in der Regel auf das ganze Flurstück, unabhängig von der Nutzung. Anders ist das bei LuF."


    Die Wald-Teilfläche auf dem Wohn-Flurstück muß ja meiner Meinung nach zu LuF gerechnet werden.


    Die eigentliche Wohnbaufläche habe ich jetzt mit Zähler und Nenner angegeben.

    Zähler = Wohnbaufläche , Nenner = Gesamtfläche des Flurstücks.


    Die Wald-Teilfläche habe ich in der Erklärung mit dem Aktenzeichen der LuF angegeben,

    und dort bei diesem Flurstück nur die Wald-Teilfläche.


    Meiner Meinung nach ist es so richtig und wie es von den Machern der Formulare erwartet wird.