Dezember-Abschlag Gasversorgung

  • Hallo zusammen.

    Ich brauche mal etwas geistigen Input, weil wahlweise stehe ich auf dem Schlauch oder ich muss an meinem Verstand zweifeln.

    Im Dezember wurde von unserem Gasversorger kein Abschlag eingezogen. Nun habe ich unsere Jahresabrechnung Gas bekommen (01.01.22-31.12.22), und da werden nur 11 Abschläge berücksichtigt.

    Also Verbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis = Gesamtkosten Gas.

    Von diesem Betrag werden dann die von mir gezahlten 11 Abschläge abgezogen, was dann den fälligen Betrag ergibt (bzw. ist es ein Guthaben).

    Jetzt bin ich der Meinung, das kann nicht stimmen. Ich habe zwar tatsächlich im Dezember keinen Abschlag bezahlt, aber wenn der Gasversorger in den Endabrechnung auch nur 11 von 12 Abschlägen berücksichtigt, zahle ich den Dezember-Abschlag dann am Ende ja doch mit der Endabrechnung.

    Ich habe da gestern mal angerufen, und die haben meine Frage erst gar nicht verstanden und danach immer nur darauf abgezielt, dass ich im Dezember ja schließlich keinen Abschlag gezahlt hätte. Ich wurde dann unsicher und hab das Ganze erst mal auf sich beruhen lassen.

    Daher meine Frage: Habe ich die Dezember-Soforthilfe tatsächlich so falsch verstanden?

    Ich würde ja nicht fragen, wenn die mir gestern nicht so vehement das Gefühl vermittelt hätten, es wäre völlig abwegig, was ich an der Rechnung moniere.

    Es ist auch kein windiger Discount-Anbieter, sondern ein lokales, renommiertes Unternehmen und Grundversorger.

  • Ich habe meine 2022er Abrechnung noch nicht erhalten. Meine 11 Abschäge von 3.2022 bis 1.2023 waren jeweils 174 €. Die 174 € vom Dezember gingen an mir vorüber wie der berühmte Kelch.


    Nun rechne ich mit folgender Endabrechnung: 11/12 von 174 € sind 14 € fuffzisch. Diese 14,50 € werden sie mir im Februar aus den Rippen kitzeln.


    Das macht aber nix, denn die hab ich bereits abgeschrieben.


    Capisce?


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Die im Prinzip gleiche Frage ist gerade erst beantwortet worden. Gasrechnung für Dezember erhalten


    Rechnung also bitte zunächst nochmal genauer anschauen, wenn dann immer noch Zweifel bestehen, die Rechnung hier hochladen (anonymisiert aber so, dass der Versorger zu erkennen bleibt). Fehler kommen vor, bei kommunalen Unternehmen, die gleichzeitig auch Grundversorger sind, sind Fehler am häufigsten, die bekommen auch oft die Umsatzsteuersenkung nicht vernünftig auf die Reihe. Manchmal hat man allerdings bei denen auch den Eindruck, dass die Fehler System haben.

  • Hallo Seo,


    m.E. müsste die Rechnung für die Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2022 folgendermaßen aussehen:

    Wie von Ihnen geschrieben: Arbeitspreis (ggf. in einzelnen Monaten unterschiedlich) x Verbrauch + Grundpreis = Gesamtkosten.

    Zahlbetrag der Endabrechnung = Gesamtkosten – tatsächlich von Ihnen gezahlte Abschläge (bitte prüfen, ob 10 oder 11) – Dezemberentlastung.

    Dezemberentlastung = 1/12 des Vorjahresverbrauchs (d.h. hier 2021) x aktueller Arbeitspreis im Dezember + aktueller Grundpreis im Dezember.


    Einwände der Community zum Rechenweg?


    Die Rechnung können Sie sicherlich mit Ihren Daten selbst machen und wenn dann der Zahlbetrag nicht stimmt, beim Gasversorger vorlegen.


    Gruß Pumphut

  • Danke Pumphut

    Dankeschön, denn so habe ich die Soforthilfe Dezember auch verstanden.

    Ja, ich habe 11 Abschläge bezahlt, und nur diese werden auch in der Endabrechnung berücksichtigt.

    Mir geht es auch erstmal nicht darum, wie hoch genau die Dezemberhilfe ausfällt, sondern darum, dass mein Versorger der Meinung ist, mir nur 11 Abschläge anrechnen zu müssen, weil ich ja auch nur 11 Abschläge bezahlt habe.

    Also bekomme (der Logik des Versorgers nach) nicht ich die Soforthilfe, sondern er bekommmt das Geld vom Staat und reicht es nicht an mich weiter.

    Auf der Endabrechnung wird die Soforthilfe an keiner Stelle erwähnt oder gar errechnet.

    Ich unterstelle erstmal auch keine böse Absicht, sondern eher Unwissenheit/Unfähigkeit. Es ist ein kleines Unternehmen, ich kenne die Strukturen dort ein wenig und kann mir gut vorstellen, dass die mit den ganzen Änderungen überfordert sind.


    Ich wollte mich nur nochmal rückversichern, bevor ich da etwas vehementer die Soforthilfe einfordere. Mal sehen, was dabei rauskommt.

  • Keine Einwände. Alternative kann aber auch so gerechnet werden, die Ergebnisse sind gleich:


    Gesamtbetrag der Jahresabrechnung (Verbrauch x Arbeitspreis + Grundpreis)

    abzgl. der planmäßigen Abschläge, einschließlich des nicht gezahlten Dezemberabschlags,

    abzgl. Saldo aus vorläufiger Leistung (Dezemberabschlag) minus Entlastungsbetrag (1/12 des letzten Jahresverbrauchs x Arbeitspreis Dezember + Grundpreis Dezember).


    So rechnen wohl die meisten Versorger ab, und zwar alleine schon, weil es softwaretechnisch einfacher umzusetzen war (es musste dem bisherigen Rechenverfahren nur noch ein weiteres Element angefügt werden).

  • ...

    abzgl. Saldo aus vorläufiger Leistung (Dezemberabschlag) minus Entlastungsbetrag (1/12 des letzten Jahresverbrauchs x Arbeitspreis Dezember + Grundpreis Dezember).

    ...

    Kommando zurück, bei der letzten Komponente muss es anders herum sein:


    abzgl. Saldo aus Entlastungsbetrag minus vorläufiger Leistung.

  • Ja, ich habe 11 Abschläge bezahlt, und nur diese werden auch in der Endabrechnung berücksichtigt.

    Und sie sind auch ganz sicher vom Konto weggegangen?? Könnte ja sein, dass der Versorger 11 gezahlte Abschläge verrechnet, dabei aber nur 10 vom Konto abgebucht wurden und der 11. über die Soforthilfe bezahlt wurde.