Privatleasing E-Auto - Lieferverzug

  • Hallo,


    zu meiner Bestellung eines E-Autos als Privatleasing hätte ich ein paar Fragen:

    Im Juni 2022 hatte ich die Bestellung aufgeben, unverbindlicher Liefertermin laut Unterlagen ist/war der 01.12.2022. Zwischenzeitlichen wurde mir Mai 2023 als Lieferzeitraum genannt.

    Habe dann die üblichen sechs Wochen abgewartet ( steht auch in den AGBs), am 13.01.2023 per Einwurfschreiben abgemahnt, eine Frist bis 31.01.2023 gesetzt (also gut zwei Wochen), in der das Fahrzeug geliefert werden soll und um schriftliche Bestätigung gebeten.

    Das Schreiben habe ich an die VW Leasing GmbH geschickt, da in den Unterlagen als Leasinggeber bezeichnet, und nicht an den Händler, bei dem ich bestellt hatte.

    War das richtig?

    Hatte leider versäumt, das Schreiben zusätzlich als E-Mail an die VW Leasing und den Händler zu schicken.

    Reaktion seitens VW bis heute keine, wundert mich auch nicht.

    Am 01.02.2023 würde ich eine weiteres Schreiben mit dem Rücktritt und der Kündigung des Vertrages an die VW Leasing abschicken.

    Ist das aus eurer Sicht ok oder soll ich bei VW erst nochmal nachfragen was Sache ist? Was sollte ich tun, wenn VW die Kündigung ebenfalls ignoriert?


    Besten Dank und noch einen schönen Abend.

    Gruß,

    Oli

  • Hallo,

    Ich gehe davon aus das es sich um id Modell handelt. Hier ist der Händler eh mehr oder weniger raus da er nur Vermittler ist und alle id Modelle im Direktvertrieb von VW selbst verkauft werden. Auftragsbestätigung, Rechnung und Zahlungen gehen direkt über Wolfsburg.


    Das Vorgehen war soweit richtig, sofern man wirklich den Vetrag lösen möchte.

    Ich gehe auch davon aus das VW den Vetrag lösen wird, denn für VW wäre das sogar ein Gewinn. Die Bücher bei den ids sind voll, die Wartezeit lang und die Preise seit Juni 22 gestiegen. Du hättest mit der Auftragsbestätigung ja bestandschutz beim Preis.


    Man muss halt schauen ob man Alternativen hat oder will. Natürlich ist der Verzug nicht schön, nein Ärgerlich.

    Wenn man nicht warten möchte oder kann wäre der Weg so aber bisher i.O.

  • Der Ablauf passt soweit.


    Mai ist doch noch okay. Als ich im September bei AUDI war wurde gesagt 24Monate aufwärts.


    Halt die Frage wo willst dann „auf die Schnelle“ nen neues E-Auto bekommen? Oder ist es dann das Klima egal und nen Verbrenner muss her?

  • Zum Preis dürfte er keinen Bestandsschutz haben, zumindest lohnt sich diesbezüglich ein Blick in die Vertragsbedingungen. Nach meiner Kenntnis, die allerdings nicht mehr ganz aktuell ist, behält sich Volkswagen Leasing eine Preisanpassung vor, wenn zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als sechs Monate vergangen sind. Allerdings hat der Kunde dann das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.

  • ...

    Halt die Frage wo willst dann „auf die Schnelle“ nen neues E-Auto bekommen? Oder ist es dann das Klima egal und nen Verbrenner muss her?

    Das ist jetzt blanke Vermutung, aber ich könnte mir vorstellen, dass es ihm mit der seit 01.01.2023 geringeren Förderung nicht mehr so wichtig ist, ein hauptsächlich mit teurem Braunkohlestrom angetriebenes E-Mobil einem umweltfreundlichen und sinnvoll nutzbaren Verbrenner vorzuziehen.

  • Jo, weil im Sprit ja auch "kaum" Strom enthalten ist und dieser zu 100 % nachhaltig erzeugt wird. Im Gegensatz zum Ladestrom der ist ja schmutzig.

    Wie ich diese Vergleiche Liebe...


    Hier herrscht wohl ganz dringend etwas Nachholbedarf an Fakten und weniger Stammtisch gebrabbel, dann wüsste man wie brutal schlecht Verbrenner wirklich sind vor allem im energetischen Wirkungsgrad. Auch wenn natürlich beim e-Auto bei weitem auch nicht alles Gold ist was glänzt, ohne Frage. ;)


    Ich kann viele verstehen die aktuell kalte Füße bekommen: Förderung gesenkt, Autos zu teuer und der Strom kostet auch immer mehr.

    Und es passt mit Sicherheit auch nicht zu jedem Profil ein EAuto.


    Sorry, das hatte mit der Ursprünglichen Frage natürlich nichts zu tun.


    Bezüglich Preis Bestandschutz kann ich nur mit der knapo 2 Jahre alten AB dienen die direkt aus Wolfsburg kam. Und wir hatten keine Anpassungsklausel, allerdings wurde bei uns auch in 3,5 Monaten geliefert.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Dann werde ich am Mittwoch die Rücktrittserklärung bzw. die Kündigung abschicken. Bin gespannt was dann von VW zurück kommt.

  • Hallo,

    ein kurzes Update:

    Die von mir gesetzte Frist von gut zwei Wochen ist wie erwartet ergebnislos bzw. ohne Reaktion seitens VW verstrichen. Hatte anschließend, wie oben erwähnt, den Rücktritt sowie die fristlose Kündigung erklärt. Das war vor exakt zwei Wochen.

    Habe seither ein Mal bei der VW Leasing angerufen und nach dem Stand gefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass der Sachverhalt in Arbeit ist und ich mich nochmal melden soll, wenn ich bis Ende des Monats noch nichts gehört habe. Mir kommt das etwas lang vor.

    Hat von euch jemand Erfahrung wie lange dies i.d.R. dauert?


    Danke und schöne Grüße,

    Oli

  • Hallo Oliver13,


    eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Genau genommen muss VW Leasing überhaupt nicht antworten. Wenn Ihre Kündigung rechtlich korrekt war, wird der Vorgang abgeheftet, dass wars.


    Gruß Pumphut

  • Wenn man vom Teufel spricht...

    Habe eben Post bekommen. Meinem Rücktrittsgesuch wird nicht stattgegeben. Es wird dabei auf die anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie den Ukraine-Konflikt verwiesen.

    Meiner Meinung war beides bei der Bestellung Anfang Juni letzten Jahres längst bekannt.

    Irgendwelche Ratschläge?

    Danke und schöne Grüße,

    Oli

  • Ohh, das überrascht mich schon muss ich gestehen.

    Bisher war VW da relativ entspannt bei den Id-Modellen die Aufträge zu stornieren.


    Man könnte versuchen jemanden zu finden der das Auto und den Vertrag übernimmt.

    Jede neue Bestellung stellt sich ja wieder hinten an und jemand anderes könnte si einige Monate Lieferzeit überspringen.

    Aber auch da muss VW mitspielen

  • Oliver13 das beides bekannt war ist richtig.

    Das gilt wie vieles auch für beide Parteien. Auch Sie wussten das diese Faktoren zu ungeplanten Verlängerungen führen können.


    Daher verstehe ich die Ablehnung von VW voll und ganz.

  • Im Grunde würde das gehen, allerdings glaube ich auf der Homepage von VWFS gelesen zu haben, dass VW da nicht mitmacht. Muss ich nochmal recherchieren.


    Oliver13 das beides bekannt war ist richtig.

    Das gilt wie vieles auch für beide Parteien. Auch Sie wussten das diese Faktoren zu ungeplanten Verlängerungen führen können.


    Daher verstehe ich die Ablehnung von VW voll und ganz.

    Selbstverständlich verstehe ich die Ablehnung auch. Damit, dass beide Faktoren bekannt waren, meinte ich, dass möglicherweise ein etwas realistischer Termin hätte genannt werden können (ist natürlich Spekulation). Bei einer im Vorhinein genannten Lieferung für Frühjahr 2023, hätte ich die Möhre natürlich nie bestellt.


    Wie dem auch sei, mir bleibt noch der Abschnitt VI, Ziffer 7 der Leasingbedingungen: "[...]Der Leasingnehmer kann vom Vertrag zurückzutreten, sofern entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten führen. [...]"

    Wenn ich das richtig verstehe, komme ich dann definitiv aus dem Vertrag raus (sofern bis dahin nicht geliefert wurde)?!


    Schöne Grüße,

    Oli