Erfahrungen mit der Targobank

  • Ich bin zufällig, ursächlich aus steuerlichen Sachverhalten, auf „Darlehensanpassungen“ einer Mandantin gestoßen – dazu durch lesen Ihres Finanztip Oktober 2015 auch zu dieser Community, danke dafür. Ich würde gern die Induvidualbeiträge/ Kreditgebühren in Höhe von insgesamt EUR 1.466,77 früherer Kreditanträge/ -Anpassungen (seit 2010 ein Darlehenskonto TARGO mit drei Kreditanpassungen) als unzulässig zurückfordern lassen und dabei gern auf Ihr Musterschreiben zurückgreifen. Im Finanztip ist mit "Juli/2013" derTermin für unzulässige Induvidualbeiträge genannt, sind denn nicht alle Darlehensgebühren unzulässig? Übrigens liegt der Induvidualbeitrag bei der TARGO seit 2015 bei 20% der Kreditsumme!

  • @gartenschach


    Ja, alle Kreditgebühren sind unzulässig. Allerdings wird der von Ihnen genannte Beitrag erst seit 2013 erhoben, davor waren es Kreditgebühren.


    Die wiederum sind aktuell nicht mehr für 2011 oder früher zurückforderbar, da die erweiterte Verjährungsfrist nur bis Ende 2014 galt (man hätte sie bis zum 31. Dezember 2014 mit Mahnbescheid oder per Ombudsmann zurückfordern müssen). Siehe auch die vielen Threads zum Thema unter "Geld zurück" oder den Finanztip-Artikel zum Thema:


    http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/