KV-Brutto / Lohnabrechnung

  • Hallo zusammen,


    vielleichet kann mir jemand aus der Finanztip-Community weiterhelfen.


    In der Gehaltsabrechnung wird das KV-Brutto mit ausgewiesen:


    - Wie kann man den entsprechendem Betrag, wie auch RV-Brutto, AV-Brutto und PV-Brutto, berechnen?
    Eventuell kennt jemand eine gute Internetseite hierzu?


    - Ich bin privat krankernversichert mit entsprechenden ausgewiesenen Beträgen zu den AG-Zuschüssen in der Abrechnung.
    Sollte dann überhaupt noch das KV-Brutto in der Abrechnung ausgewiesen sein?


    Vielen Dank für jedwede Unterstützung.


    Viele Grüße

    Tobias

  • Hallo rieth,


    nein, in Deiner Gehaltsabrechnung wird kein KV-Brutto vorkommen.

    Wäre auch nicht erforderlich.


    Solltest Du (heute ist der 30.1.) Deine erste Abrechnung noch vor Dir haben,

    wirst Du für den Januar folgende hier vereinfachte Aufzählung vorfinden.
    Details wie bAV, vwL, ggf. Arbeitskammerbeitrag usw. habe ich ausgelassen.


    Laufende Bruttobezüge
    - Lohnsteuer
    - Soli (ggf.)
    - Kirchensteuer (ggf.)

    - Rentenvers.-AN-Anteil
    - Arbeitslosenvers.-AN-Anteil
    = Gesetzliches Netto
    + Arbeitgeberzuschuss PKV
    + Arbeitgeberzuschuss PPV
    = Auszahlbetrag (erscheint dann morgen auf Deinem Bankkonto, siehe aber oben "Details)


    Weitere Angaben: U.a. Steuer-Brutto, Sozialvers.-Brutto


    Das gesetzliche Netto dürfte höher sein als bisher, dennn es werden ja keine AN-Anteile für gesetzliche Kranken- und Pflegekasse abgezogen.


    Sei nicht überrascht, wenn der Lohnsteuerabzug höher sein sollte als bisher gewohnt: Bei GKV-Versicherten wird der (abzugsfähige) KV- und PV-Beitrag vom AG bereits bei der Lohnsteuer berücksichtift; bei PKV-vers. Arbeitnehmern passiert das i.d.R. nicht, denn dazu liegen dem AG nicht alle Daten vor, die er dazu bräuchte. Der entsprechende Ausgleich erfolgt später im Rahmen der Einkommensteuererklärung.


    In den Folgejahren lässt sich m.E. ein entsprechender Freibetrag eintragen (habe ich in meinem Fall nie gemacht).


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • - Wie kann man den entsprechendem Betrag, wie auch RV-Brutto, AV-Brutto und PV-Brutto, berechnen?
    Eventuell kennt jemand eine gute Internetseite hierzu?


    - Ich bin privat krankernversichert mit entsprechenden ausgewiesenen Beträgen zu den AG-Zuschüssen in der Abrechnung.
    Sollte dann überhaupt noch das KV-Brutto in der Abrechnung ausgewiesen sein?

    Zur 1. Frage: Die Bruttos richten sich nach den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen. Einer niedrigeren für KV/PV und einer höheren für RV/AV. Das ist eigentlich recht trivial: Die Bruttos steigen typischerweise mit dem Steuerbrutto bis zu den jeweiligen Grenzen an. Bei Mehrfachbeschäftigung und/oder vielen Einmalzahlungen/steuerfreien Zuschlägen etc wird es noch komplizierter. Siehe hier https://www.lohn-info.de/beitragsbemessungsgrenzen.html


    Zur 2. Frage: Ja, auch dann wird typischweise ein KV-Brutto ausgewiesen. Das ist aus zwei Gründen relevant: Zum einen ist der AG-Zuschuss für die private Krankenversicherung auf den Betrag gedeckelt, der bei einer gesetzlichen Versicherung anfallen würde, und für die Berechnung benötigt man das KV-Brutto. Zum anderen bei Mehrfachbeschäftigung, da richtet sich der AG-Anteil der verschiedenen Arbeitgeber nach den jeweiligen KV-Bruttos.


    Klar?

  • Ich habe gerade mal in meiner letzten Gehaltsabrechnung gestöbert. Ein "KV-Brutto" kommt dort namentlich oder begrifflich nicht vor, war aber auch nicht notwendig.


    Wenn es gebraucht wird, gibts für seine Herleitung einen einfachen Weg. man nehme das RV-Brutto, jedoch maximiert auf die (G)KV-Beitragsbemessungsgrenze von (2023) 4.987,50 €.


    Für PKV-versicherte Arbeitnehmer ist das i.d.R. ihr KV-Brutto, auch wenn es in der Gehaltsabrechnung nicht explizit vorkommt.


    Gruß

    Alexis

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo Alexis,


    wenn auch etwas spät, ich hatte es im Januar bzw. im Februar versäumt bedanke ich mich herzlichst für Ihre Antworten.


    Danke. Danke. Danke.


    Viele Grüße

    Tobias Rieth

  • Hallo Tobias rieth ,


    freut mich sehr, dass mein damaliges Stöbern in alten Unterlagen nicht ganz für die Katz' war.


    Ich erinnere mich, das zum Anlass genommen zu haben, mich endlich von gewissen Papierbergen zu trennen und nur das Wesentliche per Scan archiviert zu haben.


    So gesehen, habe ich mich auch bei Dir für den entsprechenden Auslöser zu bedanken.

    Mache ich hiermit gerne.


    Gruß

    Alexis

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt