Flug storniert - Bezahlung Klarna nach vier Wochen - noch bezahlen?

  • Hallo ins Forum!


    Folgender Sachverhalt:

    Es wurde ein Flug für zwei Personen (Economy) unabhängig vom Hotel gebucht und nach zwei Wochen aus persônlichen Gründen schriftlich bei Check24 storniert und die Erstattung der Kosten gem. Par.648BGB, mit Verweis auf entspr. Gerichtsurteile verlangt.


    Die Bezahlung wurde per Klarna nach vier Wochen vereinbart.

    Nun wäre der Gesamtbetrag fällig.


    Soll man bezahlen oder Abwarten, bis die Fristsetzung abgelaufen ist?


    Oder evtl. nur die reinen Flugkosten bezahlen und Steuern und Gebühren einbehalten?

  • Bis auf die Steuern und Gebühren sollte man den Flugpreis bezahlen.


    Der Bundesgerichtshof hat einer Fluggesellschaft Recht gegeben. Sie musste den Ticketpreis nicht erstatten, da sie wirksam die Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen habe (BGH, Urteil vom 20. März 2018, Az. X ZR 25/17). Diese Rechtslage gilt, wenn die Airline sowohl erstattbare wie auch nicht erstattbare Tickets verkauf. Dies dürfte fast immer der Fall sein.

    Auf vorangegangene unterinstanzliche Urteile kann man sich hinsichtlich des Ticketpreises nicht mehr berufen.


    Hinsichtlich der Steuern und Gebühren hat der EuGH am 06.07.2017 (Az.: C-290/16) ein Urteil zum Thema gefällt: Daraus geht hervor, dass Passagiere in ganz Europa einen Anspruch auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren haben, wenn sie einen gebuchten Flug aus freien Stücken nicht antreten oder stornieren.


    Näheres siehe http://fluggastrecht.blogspot.…hren-ruckzahlung-bei.html .

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)