Unitymedia berechnet mir nach Kündigung des Lastschriftverfahrens das Porto für die monatliche Zusendung der Rechnung.
Ist das zulässig? Ich denke, dass die Zusendung der Rechnung für eine erbrachte Leistung zum normalen Geschäftshandln eines Unternehmens gehört. Insofern sollte doch die Erstellung incl. Zusendung der Rechnung Sache des Dienstleisters sein und nicht z.T. auf den Kunden abgewälzt werden.
Ich möchte den Posten "Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren" in Höhe von 1,26 zzgl. 19% = 1,50 EUR aus der Rechnung streichen. Wer hat Erfahrungen damit? Ich wüsste gern, ob meine Position rechtlich stichhaltig und durchsetzbar ist.