Unitymedia: Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

  • Unitymedia berechnet mir nach Kündigung des Lastschriftverfahrens das Porto für die monatliche Zusendung der Rechnung. X(


    Ist das zulässig? Ich denke, dass die Zusendung der Rechnung für eine erbrachte Leistung zum normalen Geschäftshandln eines Unternehmens gehört. Insofern sollte doch die Erstellung incl. Zusendung der Rechnung Sache des Dienstleisters sein und nicht z.T. auf den Kunden abgewälzt werden.


    Ich möchte den Posten "Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren" in Höhe von 1,26 zzgl. 19% = 1,50 EUR aus der Rechnung streichen. Wer hat Erfahrungen damit? Ich wüsste gern, ob meine Position rechtlich stichhaltig und durchsetzbar ist.

  • Leider ja. Ich hatte das Thema vor längerer Zeit mal bei einem Mobilfunkanbieter.


    Lt. den AGB http://www.unitymedia.de/conte…ts/ume/agb-unitymedia.pdf (unter 5.4 (1) wird bei Nichtteilnahme am ELV eine Gebühr nach Preisliste fällig. Und diese AGB hast Du bei Vertragsabschluss akzeptiert.


    Auch wenn das nicht sehr kundenfreundlich ist, wird die Begründung sein: erhöhter Aufwand durch Überwachungs des Zahlungseingangs, außerdem Porto für die Rechnung in Papierform etc pp.


    Und die Gebühr ist m.E. nicht so hoch, dass sie unverhältnismäßig ist, wie etwas manche Mahngebühren.
    Ich persönlich habe mittlerweile überall ELV, man vergisst eh ständig irgendwas...

  • Ah danke für den Hinweis, ist bei mir leider schon länger her.


    Ist halt nur die Frage, ob man das jetzt auf jede Gebühr übertragen kann, ich glaube, dass die Anbieter damals alle ihre AGBs überarbeitet haben.
    Unitymedia ist ja auch kein reiner Mobilfunkanbieter... Wäre aber mal interessant zu wissen.


    Ich bin allerdings bei meinen ganzen privaten Sachen insgesamt kein Freund von Papier, liegt eh nur überall rum :whistling:

  • Stimmt! Das wäre nützlich zu wissen. Ich denke schon, dass es einem Zusammenhang zwischen dieser Regelung und Online-Verträgen gibt (also in dem Sin, dass man sie komplett online verwaltet). Hat jemand damit Erfahrung?

  • Na vor allem, weil ja mittlerweile jeder Anbieter, sowas wie nen Online Bonus hat, also ne verbilligte Grundgebühr o.Ä. wenn man online abschliesst. Dann wirds irgendwo heissen: Dadurch ist das ein Online Tarif und wer Papier will muss zahlen als eine der Bedingungen für die Vergünstigung.

  • Na vor allem, weil ja mittlerweile jeder Anbieter, sowas wie nen Online Bonus hat, also ne verbilligte Grundgebühr o.Ä. wenn man online abschliesst. Dann wirds irgendwo heissen: Dadurch ist das ein Online Tarif und wer Papier will muss zahlen als eine der Bedingungen für die Vergünstigung.


    Das habe ich so abgeschlossen bei der Alten Leipziger /Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort ist die komplette online-Abwicklung incl. Abbuchung der monatl. Beiträge Teil des Tarifs, also Basis für die Sicherstellung der Beitragshöhe.