Strompreis

  • Hallo und guten Abend,

    vielleicht kann mir jemand in folgendem Fall helfen:


    Beim Stromanbieter e-on habe ich zum 17.01.2022 einen Liefervertrag für Strom (Tarif ÖkoStrom Home & Drive) abgeschlossen. Preisgarantie 27,56 Cent (brutto) je kw/h läuft bis zum 15.03.2024. Nun habe ich die erste Abrechnung erhalten: 17.01.2022 - 16.01.2023. Durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 wurde auch der gekürzte Bruttopreis von 23,13 Cent je kw/h korrekt in Rechnung gestellt. Dies jedoch nur bis zum 31.12.2022 !! Ab dem 01.01.2023 wird wieder der Preis vor Abschaffung der EEG-Umlage (27,56 Cent) berechnet. Die Begründung von e-on: "Im Januar 2022 wurden bereits die Preise inclusive der Abschaffung der EEG-Umlage kalkuliert; deshalb jetzt wieder der Preis von 27,56 Cent wie im Januar 2022 vereinbart".


    Ist diese Vorgehensweise zulässig? Kann jemand auf Erfahrungswerte zurückgreifen?


    Schon jetzt danke für einen Ratschlag.

    MfG

    HBWK

  • Hallo HBWK,


    ich wette einmal, Sie haben einen Stromliefervertrag mit einer Preisgarantie einschließlich Steuern und Abgaben abgeschlossen. Also nicht wundern, wenn einmal bei einer Senkung einer Abgabe der Preis konstant bleibt. Der trotzdem erfolgte Entfall der EEG- Umlage von Juli bis Dezember 2022 war vom Gesetzgeber explizit vorgeschrieben; aber eben nur für diesen Zeitraum.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    Der Vertrag beinhaltet Steuern und Abgaben; habe aber gerade folgende Infos gesichtet:


    Wann tritt das EEG 2023 in Kraft?


    Nr. 1) Das Gesetz ist die umfassendste Novelle des EEG seit dessen Bestehen und zielt darauf, die erneuerbaren Energien in hohem Tempo auszubauen. Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dazu wurde das reformierte EEG gestern (28. Juli) im Bundesanzeiger veröffentlicht.29.07.2022


    Nr. 2) Die EEG -Umlage wird ab 2023 nicht nur dauerhaft auf null gesenkt, sondern vollständig abgeschafft. Stromkundinnen und -kunden müssen bereits seit dem 1. Juli 2022 keine EEG -Umlage mehr zahlen. Das ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung.23.12.2022


    Können Sie vielleicht eine Quelle Ihrer o.g. Darstellung (....nur bis Dezember 2022) nennen?

    Danke für kurze Info

    Gruß

    HBWK

  • Hallo HBWK,


    https://www.bgbl.de/xaver/bgbl….pdf%27%5D__1675279079160


    Die Abschaffung der EEG- Umlage war ursprünglich erst zum 01.01.2023 geplant. Damit hat Ihr Versorger sein Angebot für den Bruttopreis incl. Steuern und Abgaben im Januar 2022 kalkuliert. Dann ist der Gesetzgeber dazwischengekommen, und hat dies auf den 01.07.2022 vorgezogen und die Versorger verpflichtet, diese Ersparnis an die Kunden weiterzugeben, s. Link. Aber eben nur bis zum 31.12.2022. Danach gilt die ursprüngliche Kalkulation Ihres Vertrages wieder.


    Gruß Pumphut