Wann genau ist beim Krankengeld der "Beginn der Arbeitsunfähigkeit"?

  • Guten Tag!

    Folgendes Problem: Ich war 4 Wochen lang arbeitsunfähig erkrankt. Dann habe ich wieder 4 Wochen gearbeitet, aber gemerkt, es geht doch noch nicht wieder. Nun bin ich wieder seit einigen Wochen arbeitsunfähig. Zwischen meiner ersten Krankheitsphase und der zweiten habe ich krankheitsbedingt von 100% Stundenanzahl auf 75% reduziert. Die 6 Wochen für das Krankengeld hatte ich aber erst nach 2 Wochen der zweiten Phase erreicht.

    Die GKV berechnet jetzt mein Krankengeld dennoch auf Basis der reduzierten Stundenanzahl. Das verstehe ich nicht, da sie selber schreiben, das Krankengeld würde sich berechnen nach dem Einkommen "vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit". Der Beginn der Arbeitsunfähigkeit war doch der erste Tag der ersten Phase oder nicht? Und davor habe ich noch 100% gearbeitet.

    Ich finde es total unfair, dass ich jetzt solche Nachteile dadurch habe, dass ich während meiner Erkrankung erfolglos versucht habe, wieder zu arbeiten. Hätte ich das nicht gemacht, hätte ich schon viel eher und viel mehr Krankengeld bekommen und so die GKV höher belastet... Kann das wirklich so richtig sein?
    Danke und Gruß

  • Hallo,


    das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse beträgt


    - 70 % des Bruttoarbeitsentgelts,

    - maximal aber 90 % des Nettoarbeitsentgelts sowie

    - maximal 116,38 € täglich.


    Das Krankengeld errechnet sich bei Arbeitnehmern aus dem Arbeitsentgelt des letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Lohnabrechnungszeitraums von mindestens 4 Wochen. Dieser Zeitraum heißt Bemessungszeitraum.

    War der letzte Lohnabrechnungszeitraum kürzer als 4 Wochen, werden so viele Abrechnungszeiträume herangezogen, bis mindestens das Arbeitsentgelt aus 4 Wochen berücksichtigt werden kann.


    Wurden insgesamt nicht mindestens 4 Wochen abgerechnet, z.B. bei einer Arbeit für weniger als 4 Wochen, gibt es keine gesetzliche Regelung dafür, wie die Höhe des Krankengelds ausgerechnet wird. Dann muss individuell hochgerechnet werden. Nur, wenn das nicht geht, wird das Entgelt für eine vergleichbare Beschäftigung als Berechnungsgrundlage verwendet.


    Prüfe am besten auch, ob in deinem Betrieb ein Tarifvertrag gilt, welcher evtl. Sonderleistungen bei längerer Krankheiten regelt.


    VG

  • Besten Dank! Aber eine Antwort auf meine Frage konkrete sehe ich hier leider nicht.

    Du schreibst auch "Beginn der Arbeitsunfähigkeit". Aber wie ist dieser definiert, wenn die insgesamt 6 Wochen AU wegen der selben Erkrankung erst mit einer zweiten Arbeitsunfähigkeitphase erreicht wurden? Gelten dann die 4 Wochen vor Beginn der ersten AU-Phase oder die der zweiten AU-Phase? Danke!

  • Hallo Dennaldo,


    "Beginn der Arbeitsunfähigkeit" ist der Beginn der 2. AU. Deine 1. AU wird lediglich auf die 2. AU angerechnet und somit verschiebt sich deine Lohnfortzahlung.


    Als Berechnungsgrundlage liegen hier die 4 Wochen vor der 2. AU vor. Die Reduzierung auf 75% ist hier kontraproduktiv gewesen. Leider!

  • Danke für die Antwort. Krass unfair, dass mir jetzt ein Strick daraus gedreht wird, dass ich erfolglos versucht habe, wieder zu arbeiten. Sollte man dann wohl lassen und dementsprechend den Arbeitgeber und die Solidargemeinschaft der GKV mehr belasten. Ist zwar absurd, aber so ist es dann wohl... Bitter

  • Danke für die Antwort. Krass unfair, dass mir jetzt ein Strick daraus gedreht wird, dass ich erfolglos versucht habe, wieder zu arbeiten. Sollte man dann wohl lassen und dementsprechend den Arbeitgeber und die Solidargemeinschaft der GKV mehr belasten. Ist zwar absurd, aber so ist es dann wohl... Bitter

    Ich hoffe für dich, dass du nur befristet in Teilzeit gewechselt bist. Ansonsten hast du möglicherweise auch dein Rückkehrrecht in Vollzeit verloren.


    Mich wundert, dass dich dein Arbeitgeber nicht vor dem Wechsel in Teilzeit gewarnt hat. Unsere Sachbearbeiter hätten hiervon massiv abgeraten. Leider hören nicht immer alle darauf.


    Du hättest dich lieber weiter Krankschreiben lassen sollen. Später hättest du dann problemlos mit dem Hamburger Modell starten können.


    Es ist zwar bitter aber leider auch selbst verschuldet.