Der obere Wert ist für die Rente wegen voller Erwerbsminderung (keine 3 Stunden Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich).
Nach Kranken- und Pflegeversicherung (vor Steuern) wären das 1.400 Euro.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (zw. 3 und 6 Stunden Tätigkeit möglich) wäre es genau die Hälfte. Reicht das? Insbesondere, wenn die Rente ggf. erst nach Klage gezahlt wird?
Geht ja insgesamt nicht um ein Schönwetterszenario.