gesammelte Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Guten Abend in die Runde,


    nachdem ich jetzt nicht mehr lange bis zur 40 habe, macht man sich dann schon mal Gedanken darüber, ob man nicht doch die monatlichen Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufbringen sollte.


    Natürlich habe ich mich über die Jahre immer mal wieder mit dem Thema mehr oder weniger ausgiebig befasst (und hierbei diverse Punkte notiert) und die kontroversesten Aussagen dazu gelesen/gehört.



    Nachfolgend habe ich mal die (meiner Meinung nach bzw. für mich) wichtigsten Punkten/Fragen zusammengetragen - in der Hoffnung, dass mir hier jemand mit dem Thema weiterhelfen kann:


    > Welche Auswirkungen hat denn die aktuelle Wirtschafts-/Krisensituation konkret auf Neu-/Altverträge für BU-Versicherungen? Oder anders gefragt: Ist das aktuell eher eine schlechte Zeit eine entsprechende Versicherung abzuschließen?



    > Wer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Rentenversicherung im Falle einer anerkannten BU?

    --> wenn ich das richtig recherchiert habe, dann entfallen die entsprechenden Beiträge (wenn man zuvor pflichtversichert war)


    > Muss der Beitrag zur BU-Versicherung auch im Falle einer anerkannten BU weitergezahlt werden?

    --> wenn ich das richtig recherchiert habe, dann entfällt im Leistungsfall die Beitragspflicht


    > Wenn man über einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist die monatlichen Beiträge zur BU-Versicherung zu bezahlen, ab wann verliert man die Versicherung?

    --> wenn man 1 Jahr lang die Beträge nicht mehr zahlen konnte, dann ist der Vertrag endgültig weg. Stimmt das so?



    > Allgemein zum Thema Gesundheitsfragen:

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Gesundheitshistorie der letzten 5 Jahre relevant.

    Es wird empfohlen sich im Vorfeld von der Krankenkasse alle vorliegenden Patientenakten anzufordern.

    In wie weit ist das praktikabel bzw. noch Stand der Dinge?


    Soweit mir bekannt, gibt es wohl die Möglichkeit die Gesundheitsfragen vorab einzusehen bzw. vor dem eigentlichen Antrag unverbindlich/anonym durchzulesen (um zu sehen, was einen erwartet). Ist das so noch richtig?


    Wenn man nach dem Abschluss einer BU-Versicherung bei einem Arzt wegen irgendetwas behandelt wurde, muss das dann immer dem Versicherer mitgeteilt werden (also gibt es quasi eine Art Meldepflicht)?



    > Konkret zu den Gesundheitsfragen:

    Flugangst kann wohl zum Ausschluss führen. Ist das wirklich ein Thema (sofern man hierzu nie in Behandlung war und es nirgendwo vermerkt wurde)?


    In wie weit hat eine Brille Auswirkungen auf einen Ausschluss?


    Angenommen man hatte vor 2 Jahren eine kleine Schnittverletzung am Finger, die sicherheitshalber im Krankenhaus genäht wurde. Ist das relevant für die BU-Versicherung bzw. welche Auswirkungen hat das dann in der Regel?


    Gibt es eine Empfehlung, ab wann man frühestens nach dem Abschluss einer BU-Versicherung wieder zum Gesundheits-Checkup gehen sollte oder ist das nicht relevant (falls da etwas entdeckt werden sollte)?



    > Thema abgefragte Hobbys:

    Hobbys wie reiten oder klettern führen wohl oftmals zum Ausschluss - wie sieht es z. B. mit normalem Wandern aus? Das müsste ja eigentlich eher positiv sein, oder?



    Wer bis hierhin gelesen hat - schon mal vielen Dank für das Interesse und die Beteiligung.

  • Ui, da steckt ja einiges an zusätzlichem Material für unsere BU FAQ's drin. In der nächsten ruhigen Minute versuche ich etwas ausführlicher auf die Fragen einzugehen. Einige der Antworten sind auch schon in unseren "BU FAQs" enthalten, die man mit dieser Google Suche eigentlich ganz gut findet. Wer mag darf gerne schon mal mit entsprechenden Links antworten. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • So, jetzt mal der Reihe nach. Zur besseren Übersicht beantworte ich die Fragen von SteWiFT nacheinander in einzelnen Posts.


    Vorab verrate ich ein großes Geheimnis: Man muss sich nicht unbedingt mühsam durch Foren hangeln, um eine "gute" Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die im Ernstfall auch leistet. Der deutlich einfachere Weg führt über eine Terminbuchung bei einem auf das Thema BU spezialisierten Berater / Versicherungsmakler. Bei einigen dieser Experten reicht dazu ein Klick auf "Termin anfragen" oder "Jetzt kostenlos beraten lassen" auf deren Website. :)

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  • Frage: Welche Auswirkungen hat denn die aktuelle Wirtschafts-/Krisensituation konkret auf Neu-/Altverträge für BU-Versicherungen? Oder anders gefragt: Ist das aktuell eher eine schlechte Zeit eine entsprechende Versicherung abzuschließen?


    Antwort: Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage sinnvoll. Aufgrund hoher Inflationsraten bekommt der Inflationsausgleich durch Beitragsdynamik und Leistungsdynamik noch mal eine höhere Bedeutung bei der BU Konfiguration. Künftige Beitragsdynamiken sollten noch regelmäßiger mitgenommen werden, damit die Kaufkraft der versicherten Berufsunfähigkeitsrente nicht mit den Jahren sinkt.

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  • Frage: Wer zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Rentenversicherung im Falle einer anerkannten BU?


    Antwort: Wichtiger Punkt! Diese Beträge (bzw. alternatives Sparen bei der Rentenversicherung) bezahlt die berufsunfähige Person selbst. Das ist einer der Gründe, weshalb wir in den meisten Fällen empfehlen, das Nettoeinkommen gegen BU abzusichern.


    Siehe dazu auch

    • in unseren BU FAQs: "Wer zahlt bei Berufsunfähigkeit meine Beiträge zur Krankenversicherung?"
    • unseren Blogbeitrag "Muss ich von meiner Berufsunfähigkeitsrente Krankenversicherungsbeitrag zahlen?"

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  • Frage: Muss der Beitrag zur BU-Versicherung auch im Falle einer anerkannten BU weitergezahlt werden?


    Antwort: Nein, die Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Leistungsfall beitragsfrei fortgeführt.

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  • Frage: Wenn man über einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist die monatlichen Beiträge zur BU-Versicherung zu bezahlen, ab wann verliert man die Versicherung?


    Antwort: Das ist je nach Anbieter / Tarif unterschiedlich geregelt. Die meisten Gesellschaften bieten Stundungsmöglichkeiten von 12 bis 24 Monaten an, in manchen Fällen (z.B. Arbeitslosigkeit) sogar zinsfrei.

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  • Frage: Es wird empfohlen sich im Vorfeld von der Krankenkasse alle vorliegenden Patientenakten anzufordern. In wie weit ist das praktikabel bzw. noch Stand der Dinge?


    Antwort: Grundsätzlich sollte die Gesundheitshistorie sehr sorgfältig aufbereitet werden, damit die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall zahlt und sich nicht auf eine sog. "vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung" berufen kann. Generell ist das Einholen von Auskünften bei Krankenversicherung und Ärzten sinnvoll, auch im Hinblick auf evtl. Abrechnungsdiagnosen. Die Rechtsprechung macht eine solche Akteneinsicht nicht zur zwingenden Voraussetzung, siehe zuletzt OLG Dresden, 4. Zivilsenat, Urteil vom 6. Dezember 2022, Az.: 4 U 1215/22 (der Urteilstext kann nicht direkt verlinkt werden, bei der Justiz Sachsen aber über diesen Link aufgerufen werden).

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  • Frage: Kann ich die Gesundheitsfragen vorab einsehen bzw. vor dem eigentlichen Antrag unverbindlich/anonym durchlesen?


    Antwort: Natürlich. Diese Fragen geht ein auf das Thema Berufsunfähigkeit spezialisierter Berater / Versicherungsmakler mit dem Kunden vor Antragstellung im Detail durch und klärt dabei evtl. Fragen.

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  • Frage: Wenn man nach dem Abschluss einer BU-Versicherung bei einem Arzt wegen irgendetwas behandelt wurde, muss das dann immer dem Versicherer mitgeteilt werden (also gibt es quasi eine Art Meldepflicht)?


    Antwort: Nein, gem. § 19 Abs. 1 VVG nur "bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung" = Antragstellung. Danach nur noch bei expliziten Nachfragen der Gesellschaft.

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  • Frage: Flugangst kann wohl zum Ausschluss führen. Ist das wirklich ein Thema (sofern man hierzu nie in Behandlung war und es nirgendwo vermerkt wurde)?


    Antwort: Das hängt von der konkreten Fragestellung ab. Regelmäßig wird auch nach unbehandelten "Beschwerden" gefragt, dann sind solche Umstände anzugeben. Flugangst muss allerdings nicht unbedingt zu einem Leistungsausschluss führen. Ein Bäcker wird deshalb kaum berufsunfähig werden, ein international tätiger Manager schon eher. Fehler bei der Antragstellung bezüglich undokumentierten Beschwerden kann die Gesellschaft im Leistungsfall zudem kaum nachweisen.

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  • Frage: In wie weit hat eine Brille Auswirkungen auf einen Ausschluss?


    Antwort: Das hängt von der Stärke ab. Ab ca. 6 Dioptrien kann z.B. ein Leistungsausschluss für Netzhautablösung erfolgen.

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  • Frage: Angenommen man hatte vor 2 Jahren eine kleine Schnittverletzung am Finger, die sicherheitshalber im Krankenhaus genäht wurde. Ist das relevant für die BU-Versicherung bzw. welche Auswirkungen hat das dann in der Regel?


    Antwort: Einfach angeben, macht wenn folgenlos verheilt beim BU Antrag keine Probleme.

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  • Frage: Gibt es eine Empfehlung, ab wann man frühestens nach dem Abschluss einer BU-Versicherung wieder zum Gesundheits-Checkup gehen sollte oder ist das nicht relevant (falls da etwas entdeckt werden sollte)?


    Antwort: Sofern bei Antragstellung alle Angaben richtig und vollständig gemacht wurden, spricht nichts dagegen, "einen Tag nach Policierung" zum nächsten Check-up zu gehen. Sofern ohne Gesundheitsrisiken vermeidbar aber bitte nicht vor oder während der Antragstellung. Dabei können bislang unbekannte Diagnosen zutage treten, die dann im Antrag oder bei späteren Nachfragen der Gesellschaft anzugeben sind.

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  • Frage: Hobbys wie reiten oder klettern führen wohl oftmals zum Ausschluss - wie sieht es z. B. mit normalem Wandern aus? Das müsste ja eigentlich eher positiv sein, oder?


    Antwort: Es wird nur nach Hobbies gefragt, die zu erhöhten Risiken führen. Wandern gehört normalerweise nicht dazu. :) Es gibt allerdings auch keinen "Bonus" für "gute" Sportarten.

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  • Ich hoffe SteWiFT und andere Mitleser fühlen sich jetzt so gut informiert, dass sie über den grünen Smiley-Button unten rechts ganz viele positive Rückmeldungen da lassen. :)


    Wie eingangs erwähnt macht man es sich (und mir :)) deutlich einfacher, wenn man direkt einen Termin bei einem der von Finanztip empfohlenen BU Experten bucht. :)

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  • Noch eine Anmerkung: Man spart kein Geld, wenn man mit dem BU Abschluss bis 40 wartet. Die BU kostet aufgrund des höheren Eintrittsalters bis 67 in Summe ca. das Gleiche wie bei einem Abschluss mit 25 oder 30. Man hat nur 10 bzw. 15 Jahre lang keinen Schutz.

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  • P.S.: Ich hoffe mit dieser ausführlichen Beantwortung nicht die Erwartung zu wecken, jedes Mal die zeitlichen Kapazitäten für so detaillierte Antworten zu haben. Hier gab es Synergien, weil ich das Ergebnis gleich in unsere FAQs einbaue. :)

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