Beitragshöhe freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

  • Oh, das ist gut, würde dann bei einem Jahresbeitrag von 5.688 (12 mal 474 Euro) zu 2.122 Euro Steuererstattung führen. Dies führt aber hoffentlich nicht dazu, dass die Anrechnung meiner privaten Krankenversicherung bzw. meines Riestervertrages (1.953 Euro) gekürzt werden?

    Nee, das sind gesonderte Töpfe.

  • Diese 5.688 € und der abzugsfähige Teil Deiner privaten Vollversicherung können ohne Obergrenze einkommensteuerlich geltend gemacht werden, egal ob getrennt oder zusammen veranlagt..


    Nicht falsch verstehen. Das war jetzt kein Versuch einer steuerlichen Beratung.;)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Diese 5.688 € und der abzugsfähige Teil Deiner privaten Vollversicherung können ohne Obergrenze einkommensteuerlich geltend gemacht werden, egal ob getrennt oder zusammen veranlagt..


    Nicht falsch verstehen. Das war jetzt kein Versuch einer steuerlichen Beratung.;)

    Es gibt doch Höchstbeträge von 1.900 € bei Angestellten bzw 2.800 € bei Selbständigen, was die Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträge bei den Sonderausgaben betrifft, oder?


    Die Beträge gelten bei Einzelveranlagung

  • Es gibt doch Höchstbeträge von 1.900 € bei Angestellten bzw 2.800 € bei Selbständigen, was die Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträge bei den Sonderausgaben betrifft, oder?


    Die Beträge gelten bei Einzelveranlagung

    Ja und nein.


    Kranken- und Pflegeversicherung kann man unbeachtet dieser Höchstbeträge geltend machen.

    Sollte aber nach Berücksichtigung der Kranken- und Pflegeversicherung noch "Luft" sein, kann man auch andere Versicherungen bis zu den 1900 bzw. 2800 Euro geltend machen.

  • Es gibt doch Höchstbeträge von 1.900 € bei Angestellten bzw 2.800 € bei Selbständigen, was die Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträge bei den Sonderausgaben betrifft, oder?


    Die Beträge gelten bei Einzelveranlagung

    Diese Höchstbeträge gelten nur für "nachgrangig" abziehbare Versorgeaufwendungen.


    Beispiel "lediger Arbeitnehmer, Obergrenze 1.900 €":
    Mal angenommen bei Deiner gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung kämst Du für 2023 nur auf abziehbare Aufwendungen von 1.700 €. Dann könntest Du noch weitere 200 € etwa an Haftpflicht- und/oder an BU-Beiträgen geltend machen.


    Liegst Du mit deiner Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) für 2023 schon bei 5.100 €, etwa weil Du den Jahresbeitrag 2024 schon im Dezember 2023 vorausgezahlt hast, werden für 2023 auch diese 5.100 € anerkannt. Die 1.900 spielen dabei nicht einmal eine Statistenrolle.


    Im Jahr 2024 kommen die 1.900 € aber groß raus. Da ja keine Krankenversicherungsbeiträge im Wege stehen, kannst Du z. B. Deine Haftpflicht-, BU-. Unfall- und sogar die AN-Anteile zur Arbeitslosenversicherung absetzen - leider nur bis maximal 1.900 €.


    Dieser Steuertrick (vollkommen legal!) war natürlich vorallem im Zinstal eine Super-Sache. Ist es aber auch heute noch, auch wenn man die durch die Vorauszahlung entgehenden Guthabenzinsen auf Tages oder Festgeld gegenrechnet.


    Gruß

    Alexis


    Referat Janders war schneller:)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich mach mal den adrianberg mit meinem Zweizeiler. ;)


    Hochinteressant. Möchte nur einen Kommentar im Strang dalassen, um zukünftig zu diesem Thema informiert zu werden. Der Algorithmus ruft...:D



    Grüße vom dunklen, linken Niederrhein



    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Hallo zusammen,


    hätte da noch ne' Frage, ändert sich nun die Höhe des Pflichtbeitrages für die GKV meiner Frau? Krankheitsbedingt erhalte ich seit dem 25.05. kein regelmäßiges Einkommen mehr, sondern Krankengeld von meiner PKV, pro Tag 140 Euro, also mal 30 oder mal 31, jenachdem, wieviel Tage der Monat hat. Habe jedoch letzten Monat Urlaubsgeld von meinem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, ca. 5000 brutto.


    Viele Grüße


    Borneo

  • Laut Themenstarter

    Hallo zusammen,


    lieben Dank für die seitens Frau Riedel am 23.01. 2023 erfolgten informativen und gut verständlichen Hinweise zu der freiwilligen Versicherung (GKV) – dazu hätte ich eine Frage.


    Im Zuge eines für das Jahr 2023 geplanten Sabatticals meiner Frau hatte ich zuvor bei ihrer gesetzliche Krankenkasse bzgl. des Beitrags zur freiwilligen Versicherung nachgefragt. Als Grund dafür hatte ich angegeben, dass ich privat versichert sei und wir die Beitragshöhe mit als Entscheidungskriterium pro oder kontra Sabattical heranziehen würden. Die genannte Beitragshöhe von 209,46 Euro empfanden wir als verhältnismäßig, so dass meine Frau mit Ihrem Arbeitgeber das Sabattical vereinbart hat.

    und da es seither keine Statusänderung in Richtung Pflichtversicherung gab, hat uns Borneo

    zuletzt beinahe - ganz sicher unabsichtlich - damit

    ... hätte da noch ne' Frage, ändert sich nun die Höhe des Pflichtbeitrages für die GKV meiner Frau?

    beinahe aufs falsche Gleis gesetzt. Denn mit "Pflichtbeitrag" meint er wohl den freiwilligen Beitrag seiner Frau an ihre gesetzliche Krankenkasse, vulgo "Pflichtkasse".

    Wenn die Frau pflichtversichert ist, sollte sich bei ihr nichts ändern.

    Genau: Wenn ... aber hier leider mit "wäre" .


    Geht also um den freiwilligen Beitrag, dessen Höhe u.a. auch vom Gesamteinkommen ihres Mannes abhängt. Solltest, Du, Borneo , mit Deinen 140 €/Tag m.o.w. deutlich unter dem bisher eingerechneten Einkommensbetrag liegen, könnte sich während der AU-Zeit eine Neuberechnung des Beitrags eventuell lohnen, um ein paar Euro einzusparen.


    Wie gesagt: "könnte" und "eventuell" :S

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • So sieht es aus. (Ich hätte eine Seite zurückblättern sollen.)

  • Borneo und Referat Janders


    Ich habe nochmals weiter vorne nachgeschaut, Borneo. Aufgrund deiner Bezüge oberhalb der Bemessungsgrenze landete Deine freiwillig versicherte Frau bisher beim halben Höchstbeitrag von ca. 480 €.


    Wenn jetzt für mehrere Monate (?) nur 4.200 € bei Dir reinkommen, ergäbe das einen Beitrag von ca. 20% von max. 2.100 €, also 420 statt 480 €, 60 € weniger. Je nach Dauer Deiner AU - gute Besserung - könnte es sich durchaus lohnen, bei der Kasse zu intervenieren.


    Anderes Thema, eventuell besser in einem anderem Thread:

    Wer hat dafür gesorgt, Dich mit 140 €/Tag Krankentagegeld abzuspeisen? Ein PKV-versicherter Arbeitnehmer mit Bruttobezügen > 66.600 € dürfte damit unabhängig von Steuerklasse 3 oder 4 deutlich unterversichert sein.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Anderes Thema, eventuell besser in einem anderem Thread:

    Wer hat dafür gesorgt, Dich mit 140 €/Tag Krankentagegeld abzuspeisen? Ein PKV-versicherter Arbeitnehmer mit Bruttobezügen > 66.600 € dürfte damit unabhängig von Steuerklasse 3 oder 4 deutlich unterversichert sein.

    Vielleicht war das einfach die Zeit. Irgendwann einmal hat man den Tagesgeldbetrag mal festgelegt und ihn dann nie wieder erhöht. Das Gehalt aber ist graduell gestiegen. Mein Tagesgeld ist so gesehen auch deutlich zu niedrig. Seit wenigen Jahren nervt die Versicherung, sie will das Tagesgeld erhöhen. Der Preis dafür wäre aber überproportional, also laß ich das.

  • Vielleicht war das einfach die Zeit. Irgendwann einmal hat man den Tagesgeldbetrag mal festgelegt und ihn dann nie wieder erhöht. Das Gehalt aber ist graduell gestiegen. Mein Tagesgeld ist so gesehen auch deutlich zu niedrig. Seit wenigen Jahren nervt die Versicherung, sie will das Tagesgeld erhöhen. Der Preis dafür wäre aber überproportional, also laß ich das.

    Wenn Du selber nicht willst, kann die KV ja so lange nerven wie sie möchte. Immerhin weißt Du ja, dass es zu niedrig ist, und kannst auch bei längerer AU zumindest nicht davon überrascht werden.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wenn Du selber nicht willst, kann die KV ja so lange nerven wie sie möchte.

    :) In der Tat. Da schätzt Du mich richtig ein.

    Immerhin weißt Du ja, dass [das Krankentagegeld] zu niedrig ist, und kannst auch bei längerer AU zumindest nicht davon überrascht werden.

    Genau. Ich nehme dieses Risiko bewußt in Kauf (so wie ich als Angestellter bewußt eine Selbstbeteiligung in meine Krankenversicherung eingebaut habe. Hat sich unter dem Strich für mich trotzdem gelohnt).

  • Hallo zusammen,


    sorry für die von mir ausgelöste Verwirrung und lieben Dank für Eure super Tipps, werde mit der GKV sprechen. Tja, das Tagesgeld, hatte ich mir keine großartigen Gedanken zu gemacht, naiverweise wohl von ausgegangen, dies nie beantragen zu müssen ...