Lebensversicherung

  • Hallo,
    ich würde das klassisch deutsche Lebensversicherungsprodukt mit "unrentable Blackbox" bezeichnen, denn nach den Krisen der vergangenen Jahre mußten die Kunden immer mehr nachlegen um am Ende auf das erwünschte Altersvermögen zu kommen. Keiner weiss was drin ist, keiner weiss was es genau kostet und keiner kann erahnen, wie der Vorsand der Versicherungsgesellschaft die Anlage zukünftig ändert. Ausserdem weiss keiner, wieviel Vermögen in Reserven abgezwiegt (geparkt) werden und was ich davon ausgezahlt bekomme, wenn mein Zahltag ist.


    In der Regel verdienen die Aktionäre einer Lebensversicherung besser, als die Leute, die dort Geld einzahlen/ansparen.
    Nach Kosten und Inflation bleibt die LV heute ein Nullnummer - wenn es gut gelaufen ist ... das beweisen zahlreiche echte Abläufe. [Tilgungsaussetzungen und Rückdeckungen mußten massiv von LV-Kunden aufgestockt werden.)


    Fazit: Ausser Spesen nix gewesen.


    Ich habe Mitte der 90er von "klassisch Deutsch" auf "günstige breit gestreute antizyklische Fondspolice" (die fallen ebenfalls unter das Spartenbereich "Lebensversicherungen") umgesattelt und bin damit richtig zufrieden :D .


    Mittlerweile werde ich sogar kopiert.


    Lebensversicherungen sind O.K., wenn man biometrische Risiken absichert - dann aber bitte OHNE Sparanteil.
    Hat man einen Sparanteil im Vertrag, ist die Transparenz verloren und keiner weiss mehr, was das Risiko kostet und/oder welcher Anteil in den Sparanteil fliesst ... das sind dann die kunden, die Versicherungen reich machen.


    Schönes WE
    Thomas

  • eric.meister: Schon mal bei der Versicherung nachgefragt?
    Generell (laut Stiftung Warentest) hast du eine Kündigungsfrist für Lebens­versicherungen (Risiko­lebens-, Kapital­lebens­versicherung) in Form einer ordentliche Kündigung oder Beitrags­frei­stellung zum Ende des Versicherungs­jahres, bei Ratenzahlung auch zum Ende jedes Zahlungs­abschnitts, aber frühestens zum Ende des ersten Versicherungs­jahres.Und das in einem Zeitraum von 1 Monat.

  • Das mit dem Kündigen zum Ende des Versicherungsjahres wird nicht so ernst genommen - die meisten kommen schon mit 1 Monat Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus. Es kann ja auch keiner zum Sparen gezwungen werden.
    Wenn der Vertrag noch frisch ist, wehrt sich die Versicherung bzw. der Vermittler, weil er in der Regel Provisionen zurück zahlen muss - später ist es der Versicherung relativ egal, weil Du ja so oder so nichts geschenkt bekommst, wenn Du hin wirfst.
    Die Versicherung verliert nie Geld, wenn Du Deine Verluste realisierst.


    Bei Verträgen vor 2004 (also die alten steuerfreien) muss man abwägen, insbesondere falls man tatsächlich Gewinne gemacht hat. Da sind aber nur ganz wenige von den LV-Kunden betroffen.


    Gruß, Thomas

  • Hallo,
    ich vermute die Frage bekommen Sie des öfteren.
    Nachdem ich die Ablaufleistungen meiner Versicherung erhielt,fehlte die Abrechnung über die beteiligung an den Stillen Reserven. Ich wusste von der Gesetzesänderung und dass Versicherer danach nur noch Stille Reserveanteile bei Festverzinslichen ausgezahlt werden dürfen, wenn eine ventueller Sicherungsbedarf vorher ausgeglichen wird.
    Nachdem ich dann die Abrechnung erhielt, ergab sich gegenüber der Mitteilung des Vorjahres Folgendes:
    Garantierte Beteiligung an den Stillen Reserven - 54%
    Beteiligung an den Übrigen Stillen Reserven -80%


    Habe daher die Versicherung um eine Überleitungtungsrechnung gebeten. Im Antwortschreiben wird dies verweigert unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung vom 14.04.2012.
    Ebenfalls wurde eine Darstellung des Sicherungsbedarfes verweigert. Das BAFIN prüfe ebenso ein Wirtschaftsprüfer.
    Beides heisst ja bekanntermassen nichts.
    Aber gerade nach dieser Antwort, kommen erst recht Zweifel auf.
    Was Raten Sie?


    Gruß
    Hanss

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    leider haben Sie schlechte Karten. Erst kürzlich hat der BGH gegen eine entsprechende Transparenz entschieden - der Versicherer muss die Zahlen nicht offenlegen. Siehe oben die erwähnte Black Box.


    Der BdV prüft eine Verfassungsklage dagegen.
    Ich bin skeptisch, weil selbst bei einer entsprechenden Offenlegung den Versicherern immer noch große bilanzielle Freiheiten bleiben.


    VG
    Saidi Sulilatu

  • Guten Abend zusammen,


    Mich würde mal interessieren ob es einen Zusammenhang zwischen Garantiezins und den der fondsgebundenen Rentenversicherung besteht. Soweit ich weiß spielt der Garantiezins nur bei klassischen Fondsgebundenen eine Rolle und bei den fondsgebundenen kommt es auf den Fondsgewinn an (im Gewinn = Überschussbeteiligung, im Verlust = NUR die eingezahlten Beiträge).


    Bitte korrigieren wenn ich falsch liege.



    Gruß Slawa

  • Hallo Slawa,
    der Garantiezins wirkt sich auf die Rente in der fondsgebundenen Rentenversicherung aus, denn das spätere Rentenkapital ist nicht mehr in den Märkten investiert.
    Beginnt die Rente zum Renteneintritt, wird das Guthaben - wenn man es vorher nicht auszahlen lässt - von der Versicherung übernommen, stockkonservativ angelegt und (m)eine "Rente" davon finanziert.


    Ab dann ist man nicht mehr attraktiv investiert und verliert auch noch die Macht über sein Vermögen.
    Hinterbliebene können ebenfalls zu den Verlieren gehören - je nach Tarif.


    Tipp: Ich habe meinen Rentenbeginn auf den letztmöglichen Termin festgelegt (ist aber von Tarif zu Tarif unterschiedlich) und manage mein Vermögen in der Zwischenzeit selber ... bedeutet auch, ich mache einen Verzehrplan zwischen meinen echten Renteneintritt und den Rentenbeginn meiner Renten-Fondspolice.


    Beispiel: Zahlung bis 65 - danach 10 Jahre flexible Verzehrphase (wie ich will) und danach entscheide ich, ob ich noch fit im Kopf bin oder ob ich mir den Rest als Rente auszahlen lasse.
    Fit im Kopf bedeutet aber auch, "Kasse machen" und alles rüber in ein echtes Depot umschaufeln.


    Ich verzichte gerne auf die Rentenphase in einer konservativen Rentenversicherung, wenn es meine eigenen Synapsen noch bringen.


    Das Problem bei geschätzen 90% aller Fondspolicen (Rente und Kapital): Der Ablauf wurde von Anfang an falsch festgelegt und kann nicht problemlos geändert werden. Wer sich bereits mit 65 entscheiden muß, hat echt die Wahl zwischen Pest und Cholera.
    A) Pest = Rente ziehen, das Geld wenig Rentabel mit Sterbetafel-Faktor per Salamie-Taktik auszahlen lassen.
    Verlust von Macht über´s eigene Vermögen - Probleme beim Ableben (Garantiezeit oder Partnerrente)
    B) Cholera = Wiederanlageproblem für´s Vermögen - Verlust der Steuervorteile bei großen Summen - neue Kosten
    bei Wiederanlage (Ausgabeaufschlag oder Provisionen)


    Meine beste Fondspolice hat sogar Endalter 100 - Zahlungsende, wann ich will und sehr lange Halbeinkünfteversteuerung ... wichtig, wenn das Vermögen zum Ende hin gut gewachsen ist, man also ordentlich Erträge im Vertrag hat.


    FAZIT: Zeit dranhängen kann man leider nicht (oder nur mit Nachteilen), aber bei den "Whole-Life-Tarifen" kann man jederzeit abkürzen, wenn einem danach ist.


    Ich hoffe, ich konnte helfen.
    Sportlicher Gruß
    Thomas