Unterhalt

  • Guten Tag,


    ich bin volljährig aber befinde mich noch in meiner erst Ausbildung und bekomme somit noch Kindergeld und Unterhalt.

    Da allerings leider kein gutes Verhältnis zu meinem (allein) - Unterhaltspflichtigen Vater besteht, bin ich etwas überfordert.

    Ich bekomme Kindergeld und eine Ausbildungsvergütung von 126€. Bin Einzelkind und mein Vater befindet sich in der 2. Spalte der Düsseldorfer Tabelle vom Gehalt.


    Meine Frage.. Wie viel steht mir an Unterhalt zu?


    Vielen Dank im Vorraus!

  • Moin JuleSt. und willkommen hier im Forum!


    Das ist nicht so einfach zu beantworten. Mein Rat wäre, Dich ggf. erst einmal bei der Verbraucherzentrale beraten zu lassen, da die Kosten hier sehr überschaubar sind.


    https://www.verbraucherzentral…n-unterhaltspflicht-44030


    Eventuell gibt es auch beim örtlichen Jugendamt eine kostenlose Beratung dazu - fragen kostet zumindest nichts ;)


    Solltest Du Dich entscheiden, in Zukunft einen Fachanwalt für Familienrecht zu kontaktieren, hättest Du vermutlich Anspruch auf Prozesskostenhilfe: https://www.familienratgeber.d…te/prozesskostenhilfe.php


    Hier bei Finanztip sind alle Informationen in diesem Artikel zusammengefasst:


    https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/


    Viel Erfolg!

  • Vielleicht magst du noch kurz schreiben, in welchem Land du lebst und deine Ausbildung machst? Je nachdem könnten auch die Tipps und Anlaufstellen unterschiedlich ausfallen.


    Für Deutschland könntest du dich auch mal schlau machen, ob der Weg über Bafög in Frage kommen könnte. Soweit ich das mal gelesen habe, holen die sich das Geld auch von den unterhaltspflichtigen Eltern zurück, wenn diese nicht zahlen.

  • Aus eigener Erfahrung weiß ich das von Ausbildungsvergütungen pauschal ich glaube 90 Euro als Fahrkosten Differenz. Dann wird vom Rest der Unterhalt abgezogen. Sollte mehr Vergütung nach Abzug der Fahrkosten des Azubi über sein wird die Differenz am Unterhalt berechnet . Anderes Beispiel ist wie bei mir . 1000 netto für Tochter als Azubi Gehalt , -90 , -450 Unterhalt = 460 Euro . Also wenn sie weniger netto hätte zb 500 Netto - 90 - 450 mindestunterhalt wären es 40 Euro Unterhaltszahlung für den Unterhaltspflichtigen . So wurde es bei uns durch Jugendamt und RA ermittelt. Die Zahlen sind beispielhaft. Die genauen Grenzen weiß ich nicht mehr exakt.