Erhebliches Vermögen für den Wohngeldantrag - Wie werden Immobilien bewertet?

  • Die Verwaltungsvorschrift sagt: "...verwertbare Vermögensgegenstände mit ihrem Verkehrswert".

    Siehe Randziffer 21.37. Dass der Einheitswert nicht den Wert der Immobilie widerspiegelt sollte aber auch unabhängig davon klar sein.

  • https://www.wohngeld.org/lastenzuschuss/

    https://www.wohnen-im-eigentum…ennen-wohngeld-beantragen


    Ganz genau ist das entweder Bemessungssache der Ämter was noch angemessener Wohnraum ist, oder ganz tief in komplizierten Berechnungen verborgen. Wohngeld und Lastenzuschuss unterscheidet sich eben in genau dem Punkt.


    Ansonsten nach Wohngeldrechners googlen und mal grob durchrechnen. Wenn die was positives ausgeben einfach mal beantragen. Mehr als ablehnen kann das Amt auch nicht. In einigen Bundesländern kann man auch online direkt den Antrag stellen, wenn man die offiziellen Rechner nimmt.


    Nachtrag:

    Ups, geht um noch eine Immobilie? Na dann viel Glück. Die bewohnt man ja nicht selber. Mein Fehler. Da hilft wohl nur ein Termin im Wohngeldamt, ein Antrag auf Blindflug könnte trotzdem sinnvoll sein. Wohngeld gibt es erst ab Antragseingang, wenn du jetzt beantragst aber erst in 3 Monaten einen Termin bekommst wird rückwirkend bewilligt falls es klappt. Falls nicht, dann eben nicht.

  • Die Verwaltungsvorschrift sagt: "...verwertbare Vermögensgegenstände mit ihrem Verkehrswert".

    Siehe Randziffer 21.37. Dass der Einheitswert nicht den Wert der Immobilie widerspiegelt sollte aber auch unabhängig davon klar sein.

    Okay, vielen Dank - das hatte ich übersehen. Macht natürlich Sinn. Interessant ist, dass dort Vermietung auch als eine möglich Verwertung gesehen wird. Die betreffende Person wird dann das mit dem Wohngeldamt besprechen, wie sie es handhaben würden, wenn die Immobilie durch Mieteinnahmen zum Lebensunterhalt beiträgt (ja, dies ist ein ungewöhnlicher Fall, hat u.a. mit Familiengröße und Lage der betreffenden Immobilie zu tun).