Private Steuererklärung - Anlage KAP

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe ein paar Fragen zu meiner Einkommenssteuererklärung und genauer gesagt zur Anlage KAP, aufgrund der aktuell bei mir vorliegenden Situation.


    Folgende ist die Ausgangslage: Ich habe Anfang Januar meine Einkommenssteuererklärung für 2022 (als normaler Arbeitnehmer) eingerichtet. In 2022 hatte ich einige ETF Anteile sowie Aktien verkauft und damit Rendite gemacht. Da der Broker in DE sitzt und ich einen Freistellungsauftrag eingerichtet hatte, bestand kein Bedarf die Anlage KAP auszufüllen. Nun hatte ich jedoch nicht mehr auf dem Schirm, dass mein Tagesgeldkonto bei der TF Bank ein ausländisches Konto darstellt und auf die Zinsen entsprechend noch keine deutsche Steuern erhoben wurde. Diese müsste ich ja nun entsprechend im Rahmen der Anlage KAP eintragen, dass diese versteuert werden kann.


    Da ich bereits meine Einkommenssteuererklärung eingereicht hatte - den Bescheid jedoch noch nicht erhalten habe - folgende Fragen:

    • Reicht es aus, meine bisherige Erklärung um die Anlage KAP zu erweitern und hierbei die im Ausland erzielten Zinsen anzugeben? Oder muss ich beim Ausfüllen der KAP ggf. noch weitere Aspekte berücksichtigen/eintragen (bspw. die erzielten Kapitalerträge aus dem Verkauf beim deutschen Broker)?

    Nach Ergänzung der Angaben würde ich dann die angepasste Erklärung erneut per Elster (über ein Steuerprogramm) versenden.


    Falls noch weitere Informationen von euch benötigt werden sollten, gebt gerne Bescheid!


    Vielen Dank bereits vorab!

  • Ja, das ist der für solche Fälle vorgesehene Weg. Solange kein Bescheid erlassen wurde, ist bei mehreren über Elster eingereichten Erklärungen die letzte die verbindliche. Zur Sicherheit kannst du auch noch eine Anmerkung mitschicken, dass bei der zuerst eingereichten Erklärung ein Fehler unterlaufen ist und die jetzige die sein soll, die gilt.

  • Ja, das ist der für solche Fälle vorgesehene Weg. Solange kein Bescheid erlassen wurde, ist bei mehreren über Elster eingereichten Erklärungen die letzte die verbindliche. Zur Sicherheit kannst du auch noch eine Anmerkung mitschicken, dass bei der zuerst eingereichten Erklärung ein Fehler unterlaufen ist und die jetzige die sein soll, die gilt.

    Danke für das Feedback! Kannst du auch sagen, ob es ausreicht ausschließlich die ausländischen Zinserträge anzugeben oder müssen nun alle Kapitalerträge angeführt werden?