Strompreisbremse

  • Guten Tag


    Sie schreiben viel zur Strompreisbremse; auch wie sich diese in verschiedenen Szenarien auswirkt.

    Was ich nicht gefunden habe: Wie wird denn dabei ein z.B.

    Neukundenrabatt verrechnet/berücksichtigt?


    Eine Antwort dazu wäre sicher für Viele bei Neuabschlüssen oder auch Altverträgen hilfreich.

    Gibt es dazu eine Aussage?


    Vielen Dank.

  • Dazu braucht es keine "Aussage", das steht im Gesetz. Für Neuabschlüsse sind nur noch max. 50 € zulässig. Altverträge, bei denen die Verrechnung einer solchen Prämie noch aussteht, bleiben unberührt.

  • Neuabschlüsse. Ab wann Neuabschluss? 2023?


    Der Vertrag wurde in 11/22 abgeschlossen. Lieferbeginn 1/23

    Im Vertrag wird ein "Primaklima-Bonus" mit einem Betrag nach 365 Tagen ausgewiesen.

    (Vertragslaufzeit 21 Monate)

    Steht eine gesetzliche Regelung dem entgegen?


    Danke

  • Ihren Strom haben Sie in 11/22 bestellt und die Bestellung wurde zu genannten Konditionen vom Versorger angenommen und bestätigt. ABER: Endgültig inkraft tritt der Liefervertrag lt. ABG / Ihrer "Bestelleingangsbestätigung" juristisch vermutlich erst mit der ersten Strom-Lieferung am 01.01.23.

    Das war nach Inkrafttreten der Preisbremsen-Gesetze, die max. 50 Euro Bonus fixieren. Insofern handelt es sich dabei, wie "R" schreibt, wahrscheinlich um einen Neuabschluss

    Sollte Ihr neuer (auch alte ?) PrimaKlima-Versorger (eprimo?) Ihnen in 11/22 mehr als 50 € ohne Vorbehaltsklausel in der Bestellung.Bestätigung (nach Lieferbeginn = Liefervertrag) und/ oder in den ABG zugesagt haben, sollten Sie Ihren jetzigen Vertragspartner schriftlich um Antwort bitten, wie er Ihren Fall inzwischen rechtlich einordnet und Ihr Problem ggfls. löst.

    Ich denke, es werden mehrere derartige Verträge dort betroffen sein..

    Hier im Forum können/ dürfen sie keine Rechtsauskünfte erwarten.

  • Nach dem Strompreisbremsengesetz kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an. Bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.01.2023 sind nur noch max. 50 € zulässig, für vorher geschlossene Verträge gibt es diese Begrenzung nicht.

  • Der monatliche Abschlag meines "Altstromvertrags" wurde zum 1.1. um 20€ erhöht.

    Ich gehe davon aus, dass je nach Verbrauch/Preis eine Rückzahlung am Ende des Jahres erfolgt oder auch nicht. Richtig? Habe ich bis jetzt immer erhalten.

    Besteht generell die Möglichkeit, dass der Stromlieferant den Abschlag wieder senkt? Ist wahrscheinlich eine sinnfreie Frage - die Möglichkeit schon aber der Wille....


    Alle reden von Zuschüssen, Beihilfen, Einmalzahlungen für Gas und Strom. Wie kommt man denn an solche Nettigkeiten? Durch die Einkommenssteuererklärung?

  • Der monatliche Abschlag meines "Altstromvertrags" wurde zum 1.1. um 20€ erhöht.

    Ich gehe davon aus, dass je nach Verbrauch/Preis eine Rückzahlung am Ende des Jahres erfolgt oder auch nicht. Richtig? Habe ich bis jetzt immer erhalten.

    Besteht generell die Möglichkeit, dass der Stromlieferant den Abschlag wieder senkt? Ist wahrscheinlich eine sinnfreie Frage - die Möglichkeit schon aber der Wille....


    Alle reden von Zuschüssen, Beihilfen, Einmalzahlungen für Gas und Strom. Wie kommt man denn an solche Nettigkeiten? Durch die Einkommenssteuererklärung?

    Naja, sagen wir mal:
    Durch die Einkommensteuererklärung zahlst Du sie wieder grenzsteuer-anteilig zurück.:(

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wie hast Du es geschafft, aus der Einkommensteuer auszutreten? Oder haben sie Dir gekündigt?:)


    Ja klar, so lange Du nichts bekommen hast, etwa
    - den Nichtabzug des Gas-Abschlages im Dezember
    - die 300 € (für Stierende nur 200 €, daher vorübergehende Frierende) im Dezember
    - die Deckelung auf 12 Cent/kWh ab März, rückwirkend ab Januar 2023
    brauchst Du natürlich auch nichts zurückzuzahlen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Alexis, Du bist und bleibst eine geistige Herausforderung.. " für Stierende nur 200€..."?

    Dennoch bringst Du mich immer wieder auf eine gewisse Vogelperspektive, die mir gut tut...


    Danke..:)


    Eigentlich wollte ich anfangs ja nur wissen, ob die Stromversorger den Abschlag wieder senken werden. Oder man nun jahrelang in Vorlage treten muss.. da man am Ende wieder viel herausbekommt.


    Ausserdem befürchte ich auch nicht irgend etwas zurückzahlen zu müssen. Muss denn irgendjemand die "Beihilfen" für Wärme und Strom zurückzahlen?? Ich glaube nicht, oder??